20. Juli 2026

Wenn Wissenschaft den Kinderwunsch erfüllt

Wenn der Kinderwunsch in den Händen der Wissenschaft liegt. Autor Uwe Blass hat sich im Rahmen der beliebten, lehrreichen Uni-Reihe "Transfergeschichten" mit der Ethikerin Dr. Heike Baranzke über psychosoziale Dimensionen der Reproduktionstechnologie, u.a. auch über künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers unterhalten.

Die Ethikerin Dr. Heike Baranzke, war Lehrbeauftragte für Theologische Ethik der katholischen Theologie in der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften an der Bergischen Universität – © Sebastian Jarych

Seit den 1960er Jahren gerät die Familienplanung mehr und mehr in den Einflussbereich der Life Sciences. Dieser im Deutschen auch Bio- oder Lebenswissenschaften genannte Forschungsansatz entwickelte sich nach der Entschlüsselung des genetischen Codes 1953 durch die Wissenschaftler James Watson und Francis Crick (Watson und Crick postulierten 1953 eine Doppelhelix für die Molekularstruktur der DNA, Anm. d. Red.), durch die biologische Teildisziplinen, die sich mit Strukturen und Prozessen von Lebewesen beschäftigen, eine gemeinsame theoretische Grundlage erhalten haben.

„Seitdem sind die Subdisziplinen der Biologie u.a. auch in den Bereichen Embryologie und Zellforschung immer mehr zusammengewachsen“, sagt Dr. Heike Baranzke, ehemalige Ethikerin in der Katholischen Theologie der Bergischen Universität. Der entscheidende Punkt aber sei, dass dadurch biologische Prozesse auch immer mehr biotechnologisch kontrollierbar und manipulierbar werden.

Der Mensch verliert die Kontrolle über seine Fruchtbarkeit

„Antibabypille und In-vitro-Fertilisation (IVF) (künstliche Befruchtung außerhalb des Körpers, Anm. d. Red.) sind zwei Seiten derselben Medaille, menschliche Fruchtbarkeit zu kontrollieren, indem der lebensweltliche Zusammenhang sexueller Begegnung als notwendiger Voraussetzung für menschliche Fortpflanzung aufgelöst wird“, sagt Baranzke und betont: „Es ist nichts dagegen einzuwenden, die sexuelle Lust zu genießen und eine verantwortliche Familienplanung zu betreiben.“ Aber jede Technologie habe einen Preis. Der Preis der reproduktiven Biotechnologie sei, dass der menschliche Körper zunehmend zum Forschungsmaterial und Experimentierfeld der Biowissenschaften werde.

© Bergische Universität

„Wenn man, um eine Familie zu gründen, in die In-vitro-Technologie einsteigt, dann kann man das nicht zu Hause im eigenen privaten Schlafzimmer machen, sondern man geht dazu in ein Labor, d.h. in den öffentlichen Raum. Man begibt sich in die Hände von entsprechenden Wissenschaftlern und einer zunehmend komplexen Reproduktionstechnologie, und die Frage ist dann, wie lange man noch selber die Lage steuert?“ 

In-Vitro-Befruchtung – Einstieg in die Technologisierung menschlicher Familiengründung

Wenn Paare mit Kinderwunsch keine Kinder auf natürlichem Wege bekommen können, erhoffen sich viele, mit Hilfe der In-Vitro-Befruchtung doch noch genetisch eigene Kinder zu erzeugen. Steigt man aber in eine Technologie erst einmal ein, werden neue Anwendungsmöglichkeiten entdeckt, die meist neue Fragen bezüglich gesellschaftlicher und psychologischer Folgen für die von den wissenschaftlich-technischen Entwicklungen Betroffenen aufwerfen, für die aber vielfach erst einmal kein Problembewusstsein existiert. Insbesondere die Kindeswohlperspektive wurde lange ignoriert und wird bis heute durch den Kinderwunsch der Eltern dominiert.

„Bei der Einführung der IVF-Technologie stand die Selektionsthematik in Form der seit 2011 im Fall von genetisch belasteten Hochriskopaaren erlaubten Präimplantationsdiagnostik (PID) sehr im Vordergrund“, sagt Baranzke. „Dabei wird ein früher Embryo in der Petrischale daraufhin diagnostiziert, ob er die krankheitsauslösenden Gene seiner Eltern geerbt hat“, erklärt die Ethikerin. Darauf folgte die Designerbaby-Debatte, d.h. mit Auslese von Embryonen in der Petrischale auch weitergehende Ziele verfolgen zu können. So kann ein erbgesundes Kind dazu bestimmt werden, als Helfergeschwister für ein krankes Kind, das auf eine Knochenmarkspende angewiesen ist, geboren zu werden.

Eineiige Zwillinge bilden einen natürlichen Klon – © Colourbox

Neue gentechnologische Methoden, wie die viel diskutierte Genschere CRISPR-Cas, ermöglichen nicht nur eine passive Auslese wie die PID, sondern aktive Verbesserungen der genetischen Ausstattung. Zwar hat sich die westliche Welt ein Moratorium der Anwendung der Methode beim Menschen auferlegt, da diese nicht nur die veränderten Individuen betreffen, sondern einen vererbbaren Eingriff in deren Genom darstellen würde. Jedoch hat sich in China ein Wissenschaftler darüber hinweggesetzt und 2018 die Geburt des ersten genmanipulierten Zwillingspaars verkündet.

„Die Reduzierung biomedizinethischer Debatten auf die technische Machbarkeit und deren medizinische Chancen und Risiken unter Ausblendung der gesellschaftlichen Effekte ist die Regel. Im reproduktionstechnologischen Diskurs kommt die systematische Ausblendung der biopsychosozialen Bedeutung für die betroffenen Kinder hinzu, die besonders deutlich wird, wenn Wunscheltern Keimzellen Dritter verwenden.“, klagt Heike Baranzke. Mit dem Verein ‚Spenderkinder‘  melden sich daher seit einigen Jahren Betroffene selbst zu Wort. Der Verein setzt sich auch mit dem etablierten Vokabular ‚Spende‘ und ‚Spender‘ kritisch auseinander. Denn einerseits verdeckt die Sprache die ökonomische Seite des Kinderwunschmarktes, andererseits setzen sie sich durch die Selbstbezeichnung ‚Spenderkinder‘ zu ihren Keimzelllieferanten in eine Beziehung, die seitens der rechtlichen Eltern in der Regel gerne ausgeblendet werden.

„Bei der Spendersamenbehandlung in sogenannten ‚Fertilitätskliniken‘ wurde der Frau die Identität des Samenspenders, mit dessen Samen sie bzw. ihre Eizelle letztendlich befruchtet wurde, nicht mitgeteilt“, erklärt Baranzke. „Dabei werden die sogenannten Keimzellspender praktisch auf ihre Keimzellen reduziert, die wie eine Unfruchtbarkeitsarznei betrachtet werden, obwohl sie die genetische Information der Keimzellspenderperson auf das Kind übertragen. Dass es aber wichtig ist, die familiensystemischen und biopsychosozialen Folgen der Familienmitglieder, allen voran für die daraus hervorgehenden Kinder, zu bedenken, dafür bestand und besteht z.T. bis heute kaum Problembewusstsein und wenig Bereitschaft.“

Vielmehr empfahlen Reproduktionsmediziner den Wunscheltern bis weit in die 1990er Jahre hinein, die Inanspruchnahme von Fremdsamen gegenüber dem Kind zu verschweigen. Diese Praxis aber verstoße gegen das Menschenrecht auf Kenntnis seiner biologischen Herkunft, worüber die Ärzteschaft sich schon seit den 1970ern im Klaren war. Dem wird in Deutschland seit 2018 partiell durch das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) Rechnung getragen, seitdem die Samenspenderanonymität durch die Vereinfachung genetischer Vaterschaftsnachweise ohnehin nicht mehr garantiert werden kann.

Spermium und Eizelle – © gemeinfrei

Daher war ein treibender Faktor für die Gesetzesentwicklung, registrierte Samenspender davor zu schützen, von ihren biologischen Kindern später als rechtliche Väter in Anspruch genommen werden zu können. Eizellspende und Leihmutterschaft seien in dem Gesetz nicht mit erfasst, da sie in Deutschland verboten sind. Aber auch die gesetzlich ungeregelte Embryonenspende fall nicht unter das Gesetz.

Samenspende erlaubt – Eizellspende verboten

In Deutschland ist die Samenspende erlaubt, die Eizellspende jedoch durch das Embryonenschutzgesetz (ESchG) von 1990 verboten. „Hier sind zwei Faktoren zu nennen: Zum einen wollte man auf dem Hintergrund eines konservativen Frauenbildes eine gespaltene Mutterschaft verhindern, ohne die Problematik anonymer biologischer Vaterschaft überhaupt auf dem Schirm zu haben. Zum andern ist die Samenspende technologisch unaufwändig und stellt kein gesundheitliches Risiko für die Männer dar“, erklärt Dr. Heike Baranzke. „Das stellt sich bei der Eizellspende ganz anders dar. Von liberaler Seite wird ihre Zulassung gefordert mit dem Argument, dass das Verbot eine Diskriminierung von Frauen und ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes sei.“

Dabei würden aber die medizinischen Risiken für die Frau stark relativiert, weil man die Eizellen der Frauen nicht einfach so entnehmen könne, sondern Frauen sich entsprechend vorher einer hormonellen Stimulation unterziehen müssten und die Eizellen dann auch aus dem Bauchraum entnommen werden müssen. „Es wird auch außer Acht gelassen, dass im Unterschied zu Männern, die ihr ganzes Leben lang Spermien produzieren, bei Frauen schon im Embryonalstadium nur ein begrenzter Vorrat an Vorläuferzellen von Eizellen angelegt wird. Daher ist die weibliche Eizellreserve begrenzt. Das sind Asymmetrien, über die für den Fall einer Aufhebung des gesetzlichen Verbotes der Eizellspende ebenfalls gesetzlich verbindlich ernsthaft aufgeklärt werden müsste. Denn es ist klar, dass der dahinterstehende Kinderwunschmarkt hier auch starke ökonomische Interessen hat, die ein reales Ausbeutungsrisiko für Frauen bergen.“

Wer ist der unbekannte Samenspender?

Baranzke warnt vor einer naiven Nutzung der modernen Reproduktionstechnologie und sagt: „Das Problem liegt darin, dass man letztlich nur die biologische oder biotechnische Sichtweise der Machbarkeit einnimmt und so die genetischen Eltern auf die Funktion von Keimzelllieferanten reduziert. Deren bleibende biologische und psychosoziale Bedeutung für die daraus entstehenden Kinder wird nicht mitbedacht. Daher dokumentiert der Verein ‚Spenderkinder‘ auf seiner Website nicht nur Selbsterfahrungsberichte, sondern unterstützt betroffene Personen, die erfahren haben, dass sie nicht mit Teilen ihrer rechtlichen Eltern biologisch verwandt sind – es handelt sich praktisch immer um den Vater –, bei der Suche nach ihrem biologischen Vater. Denn jede männliche oder weibliche Keimzelle ist zu 5 Prozent verantwortlich für unsere leibliche Identität, von der Blutgruppe bis hin zu Charakterzügen und Talenten. Die daraus entstehenden Kinder verdanken dann Aspekte ihrer Persönlichkeit einer Person, die sie nicht kennen.“

Ferner wird die Bedeutung einer unbekannten, z.T. hohen Zahl möglicher Halbgeschwister in Deutschland bislang nur sehr selektiv wahrgenommen, während in den USA bereits seit dem Jahr 2000 ein „donor sibling registry“ existiert, dass Spenderkinder bei der Suche nach ihren Halbgeschwistern unterstützt. Die Perspektive der Spenderkinder werde sowohl von Wunscheltern wie von den Akteuren des Kinderwunschmarktes meist ausgeblendet. „Den bleibenden Einfluss der Samenspender auf die körperliche und psychische Identität des Kindes bringen Samenbanken den meist jungen Samenspender bis heute nicht wirklich nahe, obwohl aus der Adoptionsforschung die Bedeutsamkeit des meist in der Pubertät aufkommenden Wunsches, mehr über die eigene Herkunft zu erfahren, wohlbekannt ist.

Von der Wunschelternseite her werde die genetische Abstammung der Kinder gerne als Problem der Kinder relativiert mit dem Argument: ‚Du bist doch das absolute Wunschkind gewesen‘!“ Daher sei es doch völlig egal, woher die Hälfte oder gar alle Gene des Kindes kämen. Auf der anderen Seite unternähmen Wunscheltern große Anstrengungen, das größtmögliche Ausmaß einer genetischen Verwandtschaft auf dem v.a. international ungeregelten Kinderwunschmarkt für sich selber oder zumindest durch wiederholten Zugriff auf denselben Spendersamen für eine genetische Vollverwandschaft der Geschwister untereinander herzustellen oder durch sogenanntes genetisches matching der Phänotypen zwischen Eltern und Samenspender zumindest optisch zu simulieren.

Aber auch die möglichen psychosozialen Rückwirkungen einer unbedachten Kinderwunscherfüllung mit Keimzellen Dritter auf Wunscheltern selbst werde unterschätzt. Denn das Wissen um die genetische Fremdherkunft ihrer Kinder bleibe im Familiensystem virulent. „Natürlich gleichen sich auch Eltern immer wieder mit ihren Kindern ab, sowohl in physischer, als auch in psychischer Hinsicht. Typische, sich oft an Familienalben entzündende Geschichten, ob das Kind mehr dem Großvater väterlicher- oder mütterlicherseits ähnele, bleiben unerzählt oder werden zu einem Familiengeheimnis“, sagt Heike Baranzke.

„Aus der Kinderperspektive kommt dann in der Pubertät, wo der eigene Körper, die eigene Sexualität sich entwickeln, hinzu, dass nun die Kinder sich mit den Eltern nicht abgleichen können. Und wer dann – vielleicht durch Zufall – erfährt, dass der Vater nicht der leibliche Vater ist, gerät in eine Vertrauenskrise, die das gesamte Familiensystem erschüttern kann. Für diese weitergehenden Verantwortungsdimensionen fühlen sich die Akteure des Kinderwunschmarktes nicht zuständig“, betont die Ethikerin.

„Vielmehr setzen sie mit Aufwandsentschädigungen ökonomische Anreize, die durch die Aufklärung über eine lebenslange Leiblichkeitsbeziehung zwischen Samenspendern und ihren Nachkommen konterkariert werden.“ Das Samenspenderregistergesetz (SaRegG) garantiere nun zwar den Zugang zu den Personendaten für 110 Jahre, verpflichte den Samenspender jedoch nicht, dem Wunsch seiner Nachkommenschaft zur Kontaktaufnahme nachkommen zu müssen. Die Wahrscheinlichkeit einer existentiellen Kränkung sei hier hoch, erklärt Baranzke.

Leihmutterschaft – Risiko für Frauen, Entwertung der Schwangerschaft

Die Leihmutterschaft ist in Deutschland durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Über die Medien erfahren wir aber jedoch immer wieder von prominenten Fällen, die sich über das deutsche Verbot hinwegsetzen. „Erst kürzlich im April ist Hendrik Streeck, der Bonner Virologe und Regierungsbeauftragter für Sucht- und Drogenfragen, mit seinem Ehemann aus den USA zurückgekehrt und hat die Geburt ihres gemeinsamen Kind verkündet.“, sagt Baranzke. Offensichtlich hat der CDU-Bundestagsabgeordnete die in den USA legale Leihmutterschaft in Anspruch genommen. Doch auch bei der Leihmutterschaft, die gerne unter dem Label der reproduktiven Autonomie von Frauen angepriesen werde, gebe es einiges zu bedenken.

Tiere werden schon seit längerer Zeit geklont – © Pixabay

„Jede Schwangerschaft ist ein medizinisches Risiko und man muss sich fragen, mit welchem Recht nehme ich hierfür eine Frau in Anspruch. Sicher erhält sie eine in den USA sogar durchaus ansehnliche Aufwandsentschädigung. Es gibt allerdings Billigländer im asiatischen oder osteuropäischen Raum, in denen die Armut von Frauen ausgenutzt wird und sie zusätzlich zu dem immer gegebenen medizinischen Risiko einer Schwangerschaft auch noch das der gesellschaftlichen Ächtung in ihren Heimatländern eingehen. Außerdem wird ausgeblendet, dass mit einer Schwangerschaft eine pränatale Beziehungsgeschichte zwischen einer Frau und dem in ihrem Körper heranwachsenden Kind beginnt. Diese wird aber im Fall der Leihmutterschaft durch ein ausgeklügeltes Gefühlsmanagement von den Firmen abgeschnitten und die Frau faktisch auf die Funktion einer Brutmaschine reduziert. Denn in der Regel ist bei dem Wunschelternpaar die Bereitschaft, die Bauchmama ihres bestellten Kindes in ihre private Beziehung zu integrieren, nicht gegeben.“ Stattdessen werde das Kind zum Vertragsgegenstand.

Embryonenadoption

Neben der Keimzellspende gibt es auch die Embryonenadoption. „Bei der Embryonenadoption handelt es sich um befruchtete Eizellen von Paaren, die sich einer assistierten Reproduktion unterzogen haben. Da in dem Verfahren oft mehr befruchtete Eizellen entstehen als das Paar selber austragen will, liegen die ‚überzähligen Embryonen‘ kryokonserviert in Biobanken. Ein für den Lebensschutz engagierter bayrischer Verein hat sich vor Jahren überlegt, die kryokonservierten Embryonen kinderlosen Paaren zur Verfügung zu stellen, um sie nicht vernichten zu müssen oder der embryonalen Stammzellforschung zu überlassen.“

Im Unterschied zu einigen anderen Staaten sei diese ursprünglich bayerische Lebensschutzinitiative in Deutschland nicht gesetzlich geregelt, aber auch nicht verboten. Die Embryonenadoption werde vielmehr privatrechtlich notariell geregelt zwischen den Eigentümern überzähliger Embryonen, deren Kinderwunschbehandlung abgeschlossen ist, und den unfruchtbaren Wunschelternpaaren. Da die Wunschmutter den Embryo selbst austrage, gilt sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch als rechtmäßige Mutter des von ihr geborenen Kindes und ihr Ehemann werde automatisch zum rechtsgültigen Vater. In der Schwangerschaft der Wunschmutter und dem durch die Geburt begründeten Automatismus rechtlicher Elternschaft liege die größte Differenz zu der bekannteren Kindsadoption. 

„Diese Lebensschutzinitiative kommt auf den ersten Blick einer ’natürlichen‘ Familiengründung sehr nahe, zumal die Beziehungsgeschichte zwischen dem Embryo und der Wunschmutter bereits mit der Schwangerschaft beginnen kann. Doch bei näherer Betrachtung wird deutlich, dass auch die Embryonenadoption sich nicht für eine Kleinfamilienidylle in privater Abgeschiedenheit eignet, wenn der Erlebnisperspektive so geborener Kinder Rechnung getragen werden soll.“ Im Samenspenderregistergesetz (SaRegG) sei die Embryonenadoption nicht erfasst. Jedoch könne dem Menschenrecht der Kinder auf Kenntnis ihrer biologischen Herkunft wenigstens durch die Identität der Vertragspartner Rechnung getragen werden, sofern dem Kind der Vertrag bekannt gemacht werde.

„Durch Embryonenadoption geborene Kinder unterscheiden sich von z.B. Samenspenderkindern aber in einem wesentlichen Punkt“, stellt Baranzke klar, „anstelle von eventuell Dutzender Halbgeschwister besitzen sie einige genetische Vollgeschwister in einer anderen Familie. Insofern könnten sie sich einmal fragen, warum sie denn in ihrer genetischen Familie nicht mehr gewollt gewesen wären. Solche Fragen müssen nicht unbedingt ein Problem sein, aber sie können es werden, wenn darauf keine Antworten gegeben werden, die den kindlichen Seelenfrieden wiederherstellen, der zum Kindeswohl dazugehört. Mit welchem Recht dürften wir das erwachende Interesse an dem genetischen Anteil der eigenen Persönlichkeit verschweigen oder etwaige Beziehungswünsche zu den genetischen Eltern vom Tisch wischen, nur, weil sie in den elterlichen Kinderwunscherfüllungsszenarien nicht eingeplant waren?“ fragt sich die Theologin.

Klonen– die genetisch-identische Kopie des zeitversetzten Zwillings

Das Klonen als Reproduktionsmethode im Humanbereich wird weltweit abgelehnt. „Daran will, zumindest in der westlichen Welt, bislang niemand rühren.“, sagt Baranzke. Beim Klonen entstehen genetisch-identische Kopien von Lebewesen. Die sogenannte Dolly-Methode, genannt nach dem berühmten Schaf, das vor 30 Jahren auf diese Weise erstmals produziert wurde, unterscheide sich von der auch natürlich vorkommenden Zwillingsbildung aber erheblich. Letztere geschehe durch Zerfall eines sehr frühen Embryos in seinen ersten Tagen.

„Das berühmte erste Klonschaf Dolly ist jedoch aus dem Zellkern einer Euterzelle ihrer genetischen Mutter entstanden, der in eine entkernte Eizelle eingeführt und so in einen embryonalen Zustand zurückversetzt wurde. Auf natürlichem Wege geborene eineiige Zwillinge sind genetisch identische Geschwister, also Klone. Wenn wir das aber nun mit erwachsenen Menschen machen, dann ist das geklonte Kind praktisch ein zeitversetzter genetischer Zwilling seiner Mutter. Wir haben eine zeitversetzte Geschwisterbildung, bei der die Mutter zugleich die Schwester des Klons ist. Das sprengt unsere tradierten Familienkonstruktionen.“

Im Tierbereich sei die Dolly-Klonierungsmethode mittlerweile so ausgereift, dass sie in vielen Bereichen angewandt werde. Beispiele wären etwa die Turbomilchkühe oder besondere Rassepferde, wo man die Leistungsfähigkeit erhalten wolle. „Reiche Leute lassen sich auch ihre verstorbenen Haustiere nach der Dolly-Methode klonen. Mittlerweile ist es auch auf Primatenniveau gelungen“, erklärt die Ethikerin, „und von daher sind wir schon ziemlich nah am Menschen dran.“

Reform des Familienrechts notwendig

Unabhängig von den enormen Gewinnen, über die in der Bioethikdebatte oder Biomedizin nicht gerne gesprochen werde, habe sich ein Kinderwunscherfüllungsmarkt entwickelt, den sowohl heterosexuelle als auch queere Paare unter dem Aspekt erweiterter Möglichkeiten zur Familiengründung nutzen würden, ohne von irgendwelchen Institutionen über die psychosozialen Konsequenzen der Technologienutzung hinreichend aufgeklärt zu werden. „Die betroffenen Spenderkinder versuchen seit fast zwei Jahrzehnten zwar, sich national und international zu vereinen, um für ihre Erlebnisperspektive und ihre Anliegen Gehör zu finden, aber es gibt bislang noch wenige Kräfte, die sich mit ihnen solidarisieren. Im Gegenteil: Der reproduktionstechnologiegetriebene Kinderwunschmarkt weiß die Sehnsüchte ungewollt kinderloser Paare in einer Weise zu nutzen, die das ´eigene Kind` zu einem Lifestyleprodukt macht und den Diskurs über eine notwendige Reform des Familienrechtes maßgeblich prägt“, konstatiert die Wissenschaftlerin.

Uwe Blass

Dr. Heike Baranzke – © Sebastian Jarych

Über Dr. Heike Baranzke

Dr. Heike Baranzke war Lehrbeauftragte für Theologische Ethik der katholischen Theologie in der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften an der Bergischen Universität.

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