2. November 2026Peter Pionke
Von 1.884 Abgordneten sind 409 selbständig
Der Unternehmer Manfred Todtenhausen, Geschäftsführer der Elektro Todtenhausen GmbH, sass über acht Jahre für die FDP im Deutschen Bundestag – © Deutscher Bundestags / Achim MeldeOb Altersvorsorgepflicht, Bürokratieabbau oder neue Vorgaben für Unternehmen: Die politischen Rahmenbedingungen für Selbstständige werden erneut in Deutschlands Parlamenten diskutiert. Doch wie viele derjenigen, die auf Landesebene Gesetze beschließen, haben selbst unternehmerische Erfahrung? Das It-Unternehmen „Accountable“, Entwickler von Steuersoftware und Steuer-App für Selbständige mit Sitz in Berlin und Brüssel, ist der Frage einmal auf den Grund gegangen.
Dabei wurde der Hintergrund aller 1.884 Abgeordneten der 16 deutschen Landesparlamente untersucht. Das Ergebnis: 409 Parlamentarier waren vor ihrem Mandat hauptberuflich selbstständig. Mit 21,7 Prozent sind es mehr als doppelt so viele wie in der Erwerbsbevölkerung, in der ihr Anteil bei rund acht Prozent liegt.
Freie Wähler und FDP mit höchsten Selbstständigenquoten
Im Hinblick auf die Parteien mit mindestens 20 Sitzen erfüllen zwei Fraktionen ihren Ruf als Partei der Unternehmer. Bei den Freien Wählern sind 45,9 Prozent (17 von 37) der untersuchten Abgeordneten selbstständig, also nahezu die Hälfte. Dahinter folgt die FDP mit 36,4 Prozent (12 von 33 Abgeordneten). Auch bei der AfD liegt der Anteil mit 31,3 Prozent (102 von 326) über dem Durchschnitt aller Landtagsabgeordneten.
Es folgen das BSW mit 28,6 Prozent (8 von 28 Abgeordneten), die CSU mit 28,2 Prozent (24 von 85 Abgeordneten) und die CDU mit 24,1 Prozent (127 von 528 Abgeordneten). Bei den Grünen und der SPD fällt der Selbtsständigenanteil mit 15,8 (45 von 284 Abgeordneten) bzw. 12,1 Prozent (53 von 437 Abgeordneten) niedriger aus. Den geringsten Anteil weist Die Linke auf. Dort sind nur 8,8 Prozent (7 von 80) der untersuchten Abgeordneten selbstständig.
Bayern an der Spitze, Saarland Schlusslicht
Die regionale Verteilung der Selbstständigen in den Landesparlamenten unterscheidet sich erheblich. Den höchsten Anteil verzeichnet Bayern. Dort sind 64 der insgesamt 203 Abgeordneten selbstständig, was 31,5 Prozent entspricht.
Darunter befinden sich unter anderem Rechtsanwälte und Landwirte sowie Metzgermeister, Gastronomen und zwei Hufschmiede. Auf den weiteren vorderen Plätzen liegen Sachsen mit 29,2 Prozent (35 von 120 Abgeordneten) und Brandenburg mit 26,1 Prozent (23 von 88 Abgeordneten).
Am anderen Ende des Rankings steht das Saarland. Nur vier der 51 Abgeordneten sind dort selbstständig, was einem Anteil von 7,8 Prozent entspricht. Zu den Selbstständigen gehören eine Rechtsanwältin, ein Geschäftsführer, ein Politik- und Kommunikationsberater sowie ein selbstständiger Versicherungsvertreter. Damit liegt die Quote in Bayern rund viermal so hoch wie im Saarland.
NRW landet im Mittelfeld
Vergleichsweise niedrige Anteile weisen auch Rheinland-Pfalz mit 11,4 Prozent (12 von 105 Abgeordneten) und Hessen mit 13,5 Prozent (18 von 133 Abgeordneten) auf. Nordrhein-Westfalen (22,6 Prozent) belegt im Landesvergleich den sechsten Platz und landete damit im Mittelfeld, gefolgt von Hamburg (22,3 Prozent), Berlin (22 Prozent), Baden-Württemberg (21 Prozent), Sachsen-Anhalt (20,5 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (20,3 Prozent), Niedersachsen (19,9 Prozent) und Schleswig-Holstein (17,4 Prozent).
Tino Keller, Mitgründer und Geschäftsführer von Accountable, kommentiert die Ergebnisse: „Dass mehr als jeder fünfte Landtagsabgeordnete selbstständig ist, ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Selbstständigkeit bringt Herausforderungen mit sich, die man oft erst richtig versteht, wenn man sie selbst erlebt hat. Wer ein Unternehmen geführt hat oder freiberuflich tätig war, weiß, wie viel Zeit Steuererklärungen, Buchhaltung, Rechnungen und andere bürokratische Pflichten im Alltag beanspruchen. Solche Erfahrungen können helfen, politische Entscheidungen näher an der Lebensrealität von Selbstständigen auszurichten.“
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