25. Juni 2026Peter Pionke
Supreme Court entsscheidet zugunsten von Bayer
Bayer will Landwirten helfen, die Produktivität nachhaltig zu erhöhen und ihr Einkommen zu steigern – © Bayer AGDer Bayer-Konzern hat in den milliardenschweren Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in den USA einen wichtigen Erfolg vor dem Obersten Gericht eingefahren. Die Richter entschieden mit 7:2 Stimmen, dass kann Bayer nicht wegen fehlender Krebswarnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Das Oberste Gericht berief sich darauf, dass in den USA von der Regierung einheitliche Markierungen vorgeschrieben seien – damit könne es keine abweichenden Anforderungen einzelner Bundesstaaten geben. Vielen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup der Bayer-Tochter Monsanto dürfte damit die Grundlage entzogen werden.
Die Bayer-Aktie legte nach dem Urteil zeitweise um rund 15 Prozent zu. Der Konzern begrüßte das Urteil in einer Stellungnahme als „gut für die Wissenschaft, Landwirte und für Branchen, die auf regulatorische Klarheit für Innovationen angewiesen sind“. Bayer sieht kein Krebsrisiko bei Roundup.
Der Bayer-Vorstandvorsitzende Bill Anderson freut sich über das Urteil des US-Supreme Courts – © Bayer AGDer Fall des Klägers John Durnell war im Oktober 2023 vor Gericht in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Urteil, dass der Bayer Konzern zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei. Dem Kläger wurden 1,25 Millionen Dollar als Schadensersatz zugesprochen.
Bayer wählte den Fall Durnell für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um so ein Grundsatzurteil zu erzielen.
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