Springmann-Prozeß: Lebenslänglich für den Enkel

Überraschung im Springmann-Mordprozeß vor dem Wuppertaler Landgericht. Enkel Benjamin S. wurde wegen Mordes und Totschlags zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt. Aber Freispruch für den mitangeklagten Geschäftspartner Joannis P.

Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit, hat  in dem Mord-Prozess das Urteil gesprochen – © Pixabay

Das Landgericht stellte im Urteil nach 44 Prozeßtagen sogar die besondere Schwere der Schuld des 26jährigen Enkels fest. Beim Großvater geht das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Robert Bertling von Totschlag aus, da der Streit zwischen dem wohlhabenden Unternehmer Enno Springmann und seinem Enkel über dessen Lebensweise eskaliert sei. Seine Großmutter hätte der 26jährige dann jedoch mit Heimtücke ermordet, um den Totschlag an seinem Großvater zu vertuschen. Die Großmutter sei arglos und wehrlos gewesen.

Der mitangeklagte Geschäftspartner Joannis P. (45) wurde dagegen freigesprochen. Zwar wurden am Tatort im Schlafzimmer des Großvaters DNA-Spuren des mitangeklagten Geschäftspartners gefunden, aber das Gericht sieht es bei ihm nicht als erwiesen an, dass er zum Zeitpunkt der Bluttat am Tatort war, sondern er könne auch nach den Verbrechen dort eingetroffen sein. Die hochbetagten Kunstmäzene Christa und und Enno Springmann waren am 19. März 2017 in ihrer Villa ermordet worden. Das Gericht geht im Gegensatz zu der Staatsanwaltschaft nicht von Habgier als Motiv aus, erklärte der Vorsitzende Richter Robert Bertling. Die 88jährige und ihr 91 Jahre alter Ehemann waren niedergeschlagen und erdrosselt worden.

Die Tat spielte sich nach Überzeugung des Gerichts wie folgt ab: Enno Springmann habe seinem Enkel, der sein Studium geschmissen hatte, den „Geldhahn zudrehen“ wollen. Am Tattag habe er Benjamin S. zu einem letzten klärenden Gespräch geladen, bei dem er seinem Enkel mitteilen wollte, welche Massnahmen er ergreifen würde. Dieses Gespräch fand nach Überzeugung des Gerichts im Zimmer des Großvaters statt. Während diese Unterredung sei es dann zum Streit und einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Großvater und Enkel gekommen.

Im Affekt habe Benjamin S. den alten Mann niedergeschlagen und anschließend erdrosselt. Das wertete der Gericht als Totschlag. Um die Tat zu vertuschen habe er daraufhin auch seine Großmutter Christa getötet. Für die Richter eindeutig Mord. Im Auto des Enkels wurden Blutspuren der Großmutter entdeckt. Dass der mitangeklage Joannis P. im Tathaus war, ist unstrittig. Das Gericht geht davon aus, dass er nach den Bluttaten die Springmann-Villa betreten und Benjamin S. dabei geholfen hat, die Leiche seines Großvaters umzulagern.

Joannis P. durfte den Gerichtssall als freier Mann verlassen. Seine Angehörigen schluchsten vor Freude. Restzweifel an seiner Unschuld bleiben. Staatsanwalt Hauke Pahre hat inzwischen Revision beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil eingelegt. Die hat auch – was niemand überraschen wird, der den Mordprozeß über mehrere Monate verfolgt – Benjamin S.’s prominenter Verteidiger Prof. Klaus Bernsmann angekündigt.

Die Mutter des Springmann-Enkels vergoss bei der Urteilsverkündung bittere Tränen.

Text: Siegfried Jähne

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