7. September 2026

Die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund

1926 wurde Deutschland in den Völkerbund, der ersten weltweiten Organisation zur Friedenssicherung, aufgenommen. Ein Grund für Autor Uwe Blass, sich im Rahmen der beliebten, lehrreichen Uni-Reihe "Jahr100Wissen" mit dem Historiker Prof. Dr. Ewald Grothe über die Hintergründe der Aufnahme zu unterhalten.

Prof. Dr. Ewald Grothe lehrt als Historiker an der Bergischen Universität – © UniService Third Mission

Wie kam es überhaupt zur Gründung des Völkerbundes?

Ewald Grothe: „Langfristig wirkten sich die Friedensbewegung und die Bestrebungen der Haager Friedenskonferenzen von 1899 und 1907 aus. Der Gründung unmittelbar vorausgegangen war aber die furchtbare Katastrophe des Ersten Weltkrieges. So wurde die Satzung des Völkerbundes in den Versailler Friedensvertrag von 1919 integriert. Nach der Ratifizierung wurde er im Januar 1920 gegründet.“

Wie viele Staaten traten denn dem Völkerbund bei?

Ewald Grothe: „Es gab 32 Gründungsmitglieder, das waren vor allem die Siegermächte des Ersten Weltkriegs. 1920 wurden 13 neutrale Staaten eingeladen, dem Völkerbund beizutreten. In den 26 Jahren seines Bestehens haben insgesamt 63 Staaten ihren Beitritt erklärt. Es fehlten allerdings von Anfang bis zum Ende die Vereinigten Staaten von Amerika, obwohl deren Präsident Woodrow Wilson einer der Initiatoren gewesen war.“

© Bergische Universität

Normalerweise folgte der Satzungsratifikation einer internationalen Organisation durch einen Staat die Mitgliedschaft. Das war aber im Falle Deutschlands erst einmal nicht so. Wie und warum hat man das umgangen?

Ewald Grothe: „Nach der Ratifikation der Völkerbundsatzung im Januar 1920 musste das Deutsche Reich die Satzung einer internationalen Organisation ratifizieren, ohne ihr selbst beitreten zu dürfen. Es musste nicht nur die Rechtspersönlichkeit des Völkerbunds anerkennen, sondern auch alle seine Beschlüsse und Entscheidungen akzeptieren. Artikel 1 der Völkerbundsatzung führte den Begriff der ursprünglichen Mitglieder ein, die in einem Anhang zur Völkerbundsatzung benannt wurden. Deutschland und seine Verbündeten befanden sich nicht darunter. Das ging vor allem auf den diplomatischen Einfluss Frankreichs zurück.“

Die Aufnahme in den Völkerbund am 10. September 1926 bedeutete für Deutschland acht Jahre nach Ende des Ersten Weltkrieges die Wiederaufnahme in die Staatengemeinschaft und war ein großer Erfolg der Außenpolitik unter Gustav Stresemann. Wie hat Stresemann das hingekriegt?

Ewald Grothe: „Stresemann hatte bereits bei den Verhandlungen über den Vertrag von Locarno mit den Westmächten England und Frankreich 1925 zugesichert, dem Völkerbund beizutreten. Heikel war dies, weil innenpolitisch die Mehrheit der Deutschen Vorbehalte hatte und auch außenpolitisch die sowjetische Skepsis, Deutschland würde in eine antisowjetische Front eintreten, überwunden werden musste. Dies gelang durch den im April 1926 geschlossenen Berliner Vertrag, der den Rapallo-Vertrag von 1922 bekräftigte (https://www.uni-wuppertal.de/de/third-mission/wissenschaftskommunikation/jahr100wissen/2022/der-vertrag-von-rapallo/)  und beide Staaten zu gegenseitiger Neutralität verpflichtete. Das bedeutete zwar kein „Ost-Locarno“, sicherte aber doch zu, dass bei einem Krieg der Sowjetunion mit Polen, die Deutschen den Franzosen kein Durchmarschrecht zur Unterstützung Polens gewähren durften. 

Die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund war ein großer diplomatischer Erfolg Stresemanns und brachte ihm jene internationale Anerkennung ein, die den Weg zur Verleihung des Friedensnobelpreises im Juni 1927 ebnete.“

Sitzung des Völkerbundes in Lugano 1928. Außenminister Gustav Stresemann ist die 5. Person von links am Tisch – © gemeinfrei

Was bedeutete der Völkerbund für Europa?

Ewald Grothe: „Der Völkerbund sollte sowohl die internationale Kooperation fördern, in Konfliktfällen vermitteln, als auch die Einhaltung von Friedensverträgen überwachen. Dadurch, dass nahezu sämtliche europäische Staaten dem Völkerbund beitraten, sammelte man hier Erfahrungen bei der internationalen Konsensfindung. Zugleich musste man feststellen, dass einige Konflikte, wie die Korfu-Krise 1923, trotz Eingreifen des Völkerbunds nicht gelöst werden konnten.“

Die deutsche Reichsregierung versuchte, die internationale Diskussion durch einen eigenen Völkerbundentwurf zu beeinflussen. Dieser Entwurf wurde aber von den Alliierten abgelehnt. Warum?

Ewald Grothe: „Deutschlands Vorschläge wurden von dem liberalen Völkerrechtler und Pazifisten Walther Schücking (1875-1935) vorgebracht. Er plädierte für eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit, eine Beitrittsmöglichkeit aller Staaten (auch Deutschlands) unabhängig von der Regierungsform und die Wahl der Delegierten durch die nationalen Parlamente. Auch sollte die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Staaten gestärkt werden. Die Alliierten fürchteten, dass bei Annahme dieser Vorschläge das Deutsche Reich als Sieger des Weltkriegs gewirkt hätte.“

Völkerrechtlich gesehen bestand die absurde Situation, dass Deutschland mit dem Versailler Vertrag die Satzung einer internationalen Organisation ratifizieren musste, ohne der Organisation selbst beitreten zu dürfen. Aus dieser rechtlichen Konstruktion erwuchsen dem Reich nur Pflichten, aber keine Rechte. Das war frustrierend, oder?

Ewald Grothe: „Das war vor allem hochproblematisch, weil das Deutsche Reich von den vom Völkerbund getroffenen territorialen Regelungen unmittelbar betroffen war. So wurde der Völkerbund Treuhänder des Saargebiets, weil Frankreich seinen Anspruch auf eine Annexion nicht durchsetzen konnte. Die negative Wahrnehmung des Völkerbunds in der deutschen Öffentlichkeit erwies sich als ein nur zeitweilig zu überwindendes Problem.“

Außerdem verwaltete der Völkerbund nicht nur ehemals deutsche Gebiete, er war auch an der Übertragung deutscher Territorien auf andere Staaten beteiligt. Nach Artikel 119 des Versailler Vertrags musste das Deutsche Reich sogar seine Kolonien an die Alliierten und assoziierten Hauptmächte abtreten. Tatsächlich lief die Verteilung aber ohne eine Stellungnahme des Völkerbunds ab. Wie ging das?

Ewald Grothe: „Die früheren deutschen Kolonien durften aufgrund des Widerstands der USA von den alliierten Mächten nicht annektiert werden. So kam es zu einer Übertragung sogenannter Mandate, die der Völkerbund allerdings nicht steuern, sondern nur nachträglich autorisieren konnte. Über die Verwaltung der Mandatsgebiete musste an den Völkerbund berichtet werden. Die Mandatsverwaltung der früheren Kolonien gab den Gegnern des Völkerbunds in Deutschland die Möglichkeit, angebliche alliierte Missbräuche anzuklagen.“

Der Völkerbund stellte den ersten Versuch dar, ein System der kollektiven Sicherheit in die Praxis umzusetzen. Der Gedanke, dass der potenzielle Angreifer auch Teil eines Bündnissystems sein konnte, war neu und revolutionär. Warum wurde er dann 1946 aufgelöst?

Ewald Grothe: „Der Grundgedanke des Völkerbunds war die Solidarität seiner Mitglieder und die Beistandspflicht im Konfliktfall. Dieses System internationaler Sicherheit konnten aber nur die Großmächte wirklich garantieren. Außerdem waren gleichartige Sicherheitsinteressen und die Erhaltung des Status quo die Voraussetzungen für das Funktionieren eines solchen internationalen Bündnisses. Die Überzeugung der Mitglieder, dass man gemeinsam auf Abrüstung hinwirken möchte, schwand sehr schnell.

Der Völkerbund scheiterte daran, dass wichtige Staaten wie die USA ihm nicht oder nur zeitweise beitraten, wie Italien, die Sowjetunion und Japan. Die Beschlüsse des Völkerbunds wurden darüber hinaus von den eigenen Mitgliedern konterkariert, indem man diplomatische Zugeständnisse machte, um den Völkerbund zu umgehen. Am Ende wog das Eigeninteresse der Mitglieder schwerer als das gemeinsame Bemühen um einen friedlichen Konsens. 

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lösten die verbliebenen 34 Mitglieder den Völkerbund im April 1946 selbst auf, zumal bereits im Jahr zuvor mit den Vereinten Nationen eine internationale globale Staatengemeinschaft gegründet worden war.“

Uwe Blass

Prof. Dr. Ewald Grothe – © UniService Third Mission

Über Prof. Dr. Ewald Grothe

Prof. Dr. Ewald Grothe studierte Geschichtswissenschaften, Öffentliches Recht und Rechtsgeschichte in Marburg. Er habilitierte sich 2003 in Wuppertal und lehrt Neuere und Neueste Geschichte an der Bergischen Universität. Seit 2009 ist er außerplanmäßiger Professor. Seit 2011 leitet er das Archiv des Liberalismus der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit in Gummersbach. Seit 2017 ist er Vorsitzender der Brüder Grimm-Gesellschaft in Kassel.

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