5. September 2023

Verfahren gegen Kaninchenquäler: Erster Teilerfolg

Im Sommer 2022 hat die Tierschutz-Organisation "Deutsches Tierschutzbüro" erschreckendes Bildmaterial aus Deutschlands größtem Kaninchenzuchtbetrieb veröffentlicht. Auch mit Hilfe von versteckten Kameras wurden die Zustände im Betrieb der Firma in Abtsgmünd (Baden-Württemberg) dokumentiert. Jetzt der erste Teilerfolg!

Ein krankes Kaninchen in einem engen Käfig – © Deutsches Tierschutzbüro

Die herzzerreissenden Aufnahmen zeigen Kaninchen in beengten Käfigen, deren empfindliche Pfoten in den Gitterstäben stecken bleiben. Es sind kranke und teilweise schwer verletzte Tiere zu sehen.

Der Hauptvorwurf liegt jedoch in der unsachgemäßen (Not-)Tötung kranker Tiere. Versteckte Kameras dokumentierten, wie Mitarbeitende Kaninchen mit Eisenstangen erschlugen. Einige Tiere wurden an ihren Hinterläufen gepackt und auf den Boden geschlagen. Dabei gab es Fälle, in denen die Kaninchen nach diesem Gewaltakt noch klare Lebenszeichen aufwiesen.

Die Betreiber des Zucht-Betriebes ließen die Berichterstattung des Deutschen Tierschutzbüros prompt durch eine einstweilige Verfügung gerichtlich untersagen. Das Hauptsacheverfahren über dieses Verbot läuft allerdings noch.

Der mühsame Kampf der Tierschützer

Die engagierten Tierschützer ließen jedoch nicht locker. Sie konfrontierten die Verantwortlichen erneut mit den Bildern und gaben ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass während des Verfahrens um das erste Berichterstattungsverbot bekannt wurde, dass der Zucht-Betrieb eine Zulassung zur Haltung von Versuchstieren besaß.

Trotz der Berücksichtigung der Stellungnahme (der Betrieb und seine Inhaber bestreiten die Vorwürfe und verweisen unter anderem darauf, dass es bei Kontrollen durch die Behörden keine Beanstandungen gegeben habe) und der ausdrücklichen Betonung, dass die Vorwürfe nicht persönlich gegen die Betreiber gerichtet seien und man niemanden vorverurteilen möchte, erreichten die Betreiber erneut eine einstweilige Verfügung gegen die Berichterstattung des „Deutschen Tierschutzbüros“.

Jan Peifer, engagierter Tierschützer und Geschäftsführer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. – © Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Und das offensichtlich mit dem Ziel, jegliche Berichterstattung unter Nennung der Verantwortlichen zu unterbinden. Das Oberlandesgericht hat zumindest diese zweite einstweilige Verfügung nun mit einem Urteil vom 30.08.2023 (Az. 4 U 54/23) aufgehoben.

Gericht: “Öffentliches Interesse an Aufdeckungen”

Das Gericht geht davon aus, dass die Berichterstattung einen erheblichen Informationswert besitzt, da ein „großes öffentliches Interesse an der Aufdeckung von Missständen in der Tierhaltung bestünde“. 

Die von Deitschen Tierschutzbüro veröffentlichten Aufnahmen zeigten gravierende Missstände in dem Kaninchenzuchtbetrieb auf – darunter tote, kranke und verletzte Tiere sowie brutale und unsachgemäße (Not-)Tötungen durch Mitarbeitende mittels Schlägen auf den Boden oder mit Eisenstangen.

Weiter heißt es in der Entscheidung des OLG Stuttgart:

„Die Filmaufnahmen zeigen schockierende Bilder, die niemand als Verbraucher sehen möchte, deren Veröffentlichung jedoch erforderlich ist, um die Öffentlichkeit aufzurütteln und eine verantwortungsvolle Behandlung von Tieren, ob Nutz- oder Versuchstiere, zu fördern. Betreiber, bei denen solch eklatante Missstände vorherrschen, müssen es hinnehmen, dass über sie – inklusive Nennung der Verantwortlichen – in der Öffentlichkeit berichtet und diskutiert wird.“

Ermittlungen gegen den Betrieb laufen weiter

Jan Peifer, Geschäftsführer des „Deutschen Tierschutzbüros“ erklärt erleichtert:  „Wir freuen uns über diese Entscheidung, denn sie zeigt, dass Missstände in der Massentierhaltung offen benannt werden dürfen und Kritik an Betrieben auch dann geäußert werden kann, wenn diese anonym bleiben möchten. Wenn Tiere derart brutal misshandelt werden wie in diesem Fall, hat die Öffentlichkeit das Recht zu wissen, in welchem Betrieb bzw. welcher Firma dies geschehen ist.“

Das Deutsche Tierschutzbürio e.V. im Einsatz – im Kampf für gequälte Zuchttiere – © Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Übrigens führt die Staatsanwaltschaft Ellwangen (AZ 45 Js 9153/22) weiterhin Ermittlungen wegen des Verdachts der Tierquälerei durch. Die Ermittlungen richten sich – so Jan Peifer – hauptsächlich gegen Mitarbeitende des Kaninchen-Zuchtbetriebs. Es liegen jedoch keine aktuellen Informationen über den Stand der Ermittlungen vor.

Mit der Petition des „DeutschenTierschutzbüros“ auf Change.org fordern mehr als 138.000 Menschen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden (Link: https://www.change.org/p/kaninchen-brutal-erschlagen-verantwortliche-sollen-verurteilt-werden).

Link zur Homepage des „Deutschen Tierschutzbüros“:

http://www.tierschutzbuero.de

 

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