28. August 2023

Hinweisgeberschutzgesetz – diese Veränderungen bringt es mit sich

Ein neues Gesetz könnte schon bald zur Entwicklung eines neuen Hinweisgebersystems in Deutschland führen. Damit sollen zentrale Richtlinien der EU in nationales Recht umgesetzt werden. Für Unternehmen könnte dies erhebliche Veränderungen bedeuten. Was sich genau hinter dem Hinweisgeberschutzgesetz verbirgt und wann dieses zu erwarten ist, sehen wir uns hier in diesem Artikel an.

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Hinweisgeberschutzgesetz ©pixabay.com

Einrichtung der Hinweissysteme

Aus Sicht der Unternehmen ist die notwendige Einrichtung von Hinweissystemen die wohl größte Veränderung, die mit dem neuen Gesetz einhergeht. Firmen mit mindestens 50 bis maximal 250 Mitarbeitern sehen sich mit der Umsetzungspflicht voraussichtlich im Dezember 2023 konfrontiert. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen sie interne Systeme geschaffen haben, die es den Mitarbeitern ermöglichen, mögliche Verstöße zu melden.

In Zusammenarbeit mit dem passenden Unternehmen ist es jedoch ein Leichtes, dieser Pflicht nachzukommen. Firmen erhalten digitale Lösungen, die alle Anforderungen an das neue Meldesystem erfüllen. Dank der intuitiven Handhabung ist die Belegschaft nach kürzester Zeit dazu in der Lage, das neue System zu nutzen. Ein gutes Beispiel dafür ist das Whistleport – Hinweisgebersystem von VON RUEDEN. Mit der Präsentation eines solchen Systems können Unternehmen ihre Transparenz treffend unter Beweis stellen – sowohl nach innen als auch nach außen.

Verstärkte Compliance-Maßnahmen

Ein weiterer Anspruch, dem Firmen nun nachkommen müssen, sind verstärkte Compliance-Maßnahmen. Sie sollten sicherstellen, dass Mitarbeiter die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes kennen und sich gestärkt genug fühlen, um mögliche Verstöße anzusprechen.

Damit geht auch der notwendige Schutz vor Missbrauch einher. Interne Meldesysteme laufen Gefahr, in böswilliger Absicht missbraucht zu werden, indem zum Beispiel bewusst falsche Anschuldigungen erhoben werden. Wichtig ist deshalb eine Unternehmenskultur, die sinnvoll mit diesen Risiken umgeht und daraus die passenden Rückschlüsse zieht.

Neue rechtliche Grundlage

Die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sorgen auch auf Seiten der Hinweisgeber für eine ganz neue rechtliche Grundlage. Sie können sich darauf verlassen, dass sie vor nicht angemessenen Konsequenzen geschützt sind, wenn sie mögliche Verstöße melden. Dieser Schutz gilt auch dann, wenn sich die Meldung am Ende des Tages nicht bewahrheitet. In diesem Fall können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, solange der Mitarbeiter in gutem Glauben gehandelt hat. Doch Unternehmen müssen nicht fürchten, nun in großem Maße Verleumdungen ausgesetzt zu werden. Denn fahrlässige oder mutwillige Falschmeldungen lassen solche Schadensersatzansprüche zu, die sich an den jeweiligen Mitarbeiter richten. So ist dafür gesorgt, dass es zu einem guten Ausgleich der Rechte beider Seiten kommt.

Anstoß zur Veränderung der Unternehmenskultur?

Das neue Gesetz könnte eine Reihe von Änderungen auf den Weg bringen, welche die Unternehmen in Deutschland betreffen. Experten gehen davon aus, dass sich eine neue Unternehmenskultur herausbildet, die in höherem Maße auf Offenheit und Transparenz setzt. Gelingt es Firmen, diesen neuen Geist in ihren Reihen zu halten, so ist mit einer Veränderung der Arbeitsatmosphäre zum Positiven zu rechnen. So sehr das neue Gesetz auf den ersten Blick wie eine Drohung an die Adresse großer Firmen aussehen mag, so sehr verbirgt sich dahinter eine Chance zum geglückten Wandel. Wie genau sich dieser manifestiert, wird schon in den kommenden Jahren zu sehen sein.

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