22. März 2023

Zwei Schweinemäster wegen Tierquälerei verurteilt

Zwei Verantwortliche der größten Schweinezuchtanlage in Niedersachsen sind heute wegen Tierquälerei vom Antsgericht Papenburg zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Das Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, das vom Deutschen Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht wurde und gleichzeitig Strafanzeige erstattete.

Das Deutsche Tierschutzbürio e.V. im Einsatz – © Deutsches Tierschutzbüro

Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert. Dieses führte eine Kontrolle in der Schweinezcuht-Fabrik durch, stelte die Missstände ebenfalls fest und dokumentierte sie.

Die schockierenden Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden zudem tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. 

„Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.

In dem Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. 

Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Jan Peifer erschüttert.

Mastschweine auf engstem Raum zusammengepfercht – © Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. 

Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. 

Auch versuchte die Verteidigung ein Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollten sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.

Das ist ihnen aber nicht gelungen, auch hatten die Verteidiger der beiden Schweinemäster keinen Erfolg damit, kurz vor dem Urteilsspruch noch einige Beweisanträge zu sellen. Sie wurden allesamt von der Richterin abgelehnt. 

Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. 

„Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, erklärt Jan Peifer. Er und seine Organisation werden den wegen Tierqiälerei aufgefallenen Schweinemastbetrieb ganz so cher im Auge behalten.  

Jan Peifer, engagierter Tierschützer und Geschäftsführer des Deutschen Tierschutzbüros e.V. – © Deutsches Tierschutzbüro e.V.

Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn die Großabnehmer Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.

Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten Tierschützer und Tierfreunde vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. 

Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, erklärte Jan Peifer während der Demonstration und ergänzte: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.

Eine andere Möglichkeit für Menschen, die nicht oder nicht ganz auf Fleischverzehr verzichten wollen: Genau darauf zu achten, wo die Tiere, dessen Fleisch man kaufen will, herkommen und wo verbrieft ist, dass sie artgerecht gehalten wurden. 

Link zur Homepage „Deutsch Tierschutzbüro“:

http://www.tierschutzbuero.de

Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de

 

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