25. Januar 2024

Schweinemäster wegen Tierschutzverstößen verurteilt

Erfolg für die Tierschutzorganisation ANINOVA!. Ein Schweinemäster aus Hessisch Oldendorf in Niedersachsen ist wegen Tierschutzverstößen vom Amtsgericht Hameln zu 36.800 € Geldstrafe verurteilt worden. Er gilt damit als vorbestraft.

Die armen Schweine im Wahrsten Sinne des Wortes führen ein trostloses, kurzes Leben – © ANINOVA e.V.

Rund 850 Schweine wurden in seinem Mastbetrieb, ein Zulieferer des Westfleisch-Konzern –  gehalten. 2022 hat ANINOVA – damals noch Deutsches Tierschutzbüro e.V. – bei Undercover-Aktionen aufgedeckt,  dass kranke und verletzte Tiere in dem Betrieb nicht tierärztlich versorgt wurden.

Versteckte Kameras filmten, wie der Schweinemäster an den kranken Tieren einfach vorbeigeht, anstatt sie zu versorgen. Ebenfalls auf den heimlich erstellten Aufnahmen zu sehen, ist, wie der Schweinemäster die Tiere später durch den illegalen Einsatz von Elektroschockern auf den Westfleisch-Tiertransporter treibt.

Die Bilder lösten bundesweite Empörung aus. Westfleisch beendete die Zusammenarbeit mit dem Schweinemastbetrieb. Der Fall endete mit einem Gerichtsverfahren gegen den Schweinemäster vor dem Amtsgericht Hameln. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu einer Geldstrafe von insgesamt 36.800 Euro (160 Tagessätzen à 230 Euro). Er gilt damit als vorbestraft. Zudem muss er die Verfahrenskosten von ca. 15.000 Euro tragen. Die Richterin machte deutlich, dass sie keinerlei Reue bei dem Schweinemäster in Bezug auf sein grobes Fehlverhalten feststellen konnte.

Nach Bekanntwerden des Urteils entzog QS dem Betrieb das Prüfzeichen. Die Initiative „Tierwohl“ und „Westfleisch“ hatten schon vorher die Zusammenarbeit mit dem Schweinemäster beendet. Das zuständige Veterinäramt in Hameln hatte bereits 2023 ein Tierhalteverbot verhängt.

Das hochmotivierte ANINOVA-Team: (v.l.) Corinna, Lisa, Claudia, Jan Peifer, Eva, Denise und Kira – © ANINOVA e.V.

Das Veterinäramt war 2022 direkt von ANINOVA informiert worden. Bei mehreren unangekündigten Kontrollen bestätigte sich die vorgeworfene Tierquälerei, woraufhin das Tierhalteverbot erlassen wurde. Im Gerichtssaal sagte die Amtsveterinärin, dass dem Schweinemäster jegliche Empathie gegenüber den Schweinen gefehlt habe.

Jan Peifer, 1. Vorsitzender von ANINOVA: „Auch wenn wir uns deutlich höhere Strafen bei Tierschutzverstößen und Tierquälerei wünschen, so sehen wir in diesem Urteil einen Erfolg, denn in der Vergangenheit sind Tierquälerinnen und Tierquäler oft straffrei davon gekommen.“

Link zur Webseite von ANINOVA:

http://www.aninova.org

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