3. März 2016

Unsere Tierarzt-Ratgeber fordern: Wir alle müssen für das Tierheim kämpfen!

Foto: Dirk Sengotta

Dr. med. vet. Marita und Dr. med. vet. Frank Langewische sind Tierärzte und engagierte Tierschützer. Sie schreiben regelmässig sehr fundierte Ratgeber-Kolumnen für die STADTZEITUNG. Die beiden Tiermediziner äußern sich hier ganz eindeutig zur geplanten Schließung des Wuppertaler Tierheims:

Ein Tierheim ist eine Einrichtung, deren hauptsächliche Aufgabe darin besteht, Tiere aufzunehmen und pfleglich unterzubringen. In Tierheimen werden verwahrloste, ausgesetzte oder durch das Veterinäramt eingezogene Tiere untergebracht und weiter vermittelt. Träger von Tierheimen sind i.d.R. Tierschutzvereine, die häufig in ehrenamtlicher Tätigkeit einen großen Teil der Arbeit im Tierheim leisten. Für die Pflege, Gesundheitsprophylaxe und Heilbehandlungen sowie für die Vermittlung müssen darüber hinaus auch Angestellte vorhanden sein, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf, die Buchhaltung, den Einkauf oder auch Rekrutierung von Spenden sorgen.

Die Kommunen aller Städte kämpfen mit der Fülle der unterzubringenden Tiere. Viele Tierheime sind überfüllt. Die Schließung eines Tierheimes in einer Region hat schwerwiegende Konsequenzen. Kurzfristig unterzubringende Tiere müssen in anderen Tierheimen untergebracht werden. Umliegende Tierheime zu Wuppertal sind zwar vorhanden, jedoch werden hier zunächst die Tiere der eigenen Stadt untergebracht. Es besteht somit die reale Gefahr, dass die Tiere nicht mehr im Tierheim abgegeben, sondern „ausgesetzt“ werden. Dieses würde eine Verwilderung der Tiere mit sich bringen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit 2011 mit einem Förderprogramm zur Kastration von Katzen versucht, ausgesetzte oder streunende Katzen an weiterer Vermehrung zu hindern, um von dieser Seite die Population freilebender Tiere einzugrenzen.

Zudem erwartet die Kommunen durch die Einführung des Gefahrtiergesetzes NRW eine Vielzahl von weiteren, unterzubringenden Tieren: Durch die Verschärfung der Haltungsbedingungen für giftige exotische Tiere (Amphibien, Reptilien) werden viele derzeitige Halter nicht mehr in der Lage sein, ihre Tiere zu behalten. Staatliche Auffangstationen sind zwar vorhanden (z. B. in Metelen), aber auch hier reichen die Kapazitäten nicht aus. Mit der Staatszielbestimmung Tierschutz im Grundgesetz muss der Mensch und damit die Gesellschaft die verfassungsrechtlichen Grundwerte der Tiere beachten. Die Schließung des Tierheimes in Wuppertal steht im klaren Widerspruch zu diesen Grundwerten und zum Gedanken des Tierschutzgesetzes.

Durch die Schließung des Tierheimes können Tieren unnötige Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (vgl. § 1 Tierschutzgesetz). Als Tierärzte sehen wir mit großer Besorgnis auf diese Entwicklung. Jetzt gilt es, innovative Lösungen zu schaffen. Hierzu müssen alle Verantwortlichen an einen „Tisch“ gebracht werden. Es ist zu schaffen – zum Wohle der Tiere, der Mitarbeiter und nicht zuletzt für die Stadt Wuppertal.
Packen wir es gemeinsam an!

Dres. med. vet. Marita und Frank Langewische

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