Mit Tieren in den Urlaub fahren…

Die schönste Zeit des Jahres steht an. Sommer, Sonne und Ferien. Wenn Sie Ihren vierbeinigen Liebling mit in den Urlaub nehmen wollen, gibt es jedoch einige Dinge zu beachten.

Grundsätzlich verreisen Katzen nicht gerne. Suchen Sie sich daher nach Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens oder einen Catsitter, der Ihre Katze in ihrer gewohnten Umgebung täglich betreut. Natürlich ist es prinzipiell auch möglich, Katzen mit in den Urlaub zu nehmen. Bei Hunden ist es eher die Regel.
 

Was Sie beim Reisen innerhalb der EU beachten sollten

Während Fahrten innerhalb Deutschlands relativ problemlos zu gestalten sind, gilt es, bei Grenzübertritt einige Regeln zu beachten: In der EU gelten seit dem 29.12.2014 neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren: Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 und die entsprechende Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Für die Reise zwischen EU-Mitgliedstaaten und für Nachbarstaaten, deren Tollwut-Status dem der EU entspricht (derzeit Andorra, Färöer, Gibraltar, Grönland, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz und der Staat Vatikanstadt), ist lediglich die vorherige Implantation eines Transponders (Microchip) oder eine deutlich lesbare Tätowierung durchzuführen, die vor dem 03.06.2011 vorgenommen wurde. Darüber hinaus muss bei der Einreise der Nachweis einer gültigen Tollwut-Impfung und ein ordnungsgemäß ausgefüllter und ausgestellter EU-Heimtier-Ausweis vorliegen.
 

Das Reisen in „Drittländern“

Seit dem 29.12.2014 gibt es einen neuen EU-Heimtier-Ausweis, der einige zusätzliche Informationen enthält, und bei dem bestimmte Angaben mit einer selbstklebenden Laminierung (Folie) zu versehen sind, um Fälschungen zu erschweren. Vor diesem Datum ausgestellte (d.h. alte) EU-Heimtier-Ausweise behalten aber ihre Gültigkeit! Bei der Wiedereinreise in die EU aus einem Drittland unterscheidet man zwischen Drittländern mit – in Bezug auf Tollwut – zufrieden stellender Gesundheitslage (derzeit z.B. die Vereinigten Arabischen Emirate, Argentinien, Australien, USA) und den „anderen“ Drittländern. Bei den erstgenannten Drittländern reichen ebenfalls die für EU-Länder geltenden Bestimmungen, bei den übrigen Drittländern ist bereits vor Antritt der Reise in einem zugelassenen Labor eine Antikörper-Untersuchung auf Tollwut durchführen zu lassen, welche im Heimtier-Ausweis dokumentiert wird. Weiterhin benötigt man eine bestimmte Tiergesundheits-Bescheinigung vom zuständigen Veterinäramt des Wohnortes. Ihr Tierarzt oder Ihr Veterinäramt werden Sie freundlich beraten. Weitere Infos finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (www.bmel.de).
 

Lassen Sie ihr Auto nicht zur lebensgefährlichen Falle werden!

Auch bei Reisen innerhalb Deutschlands gibt es immer wieder Schwierigkeiten – wenn auch anderer Art. Viele Menschen benutzen bei Reisen – gerade wenn Hunde oder Katzen mitgenommen werden – den PKW. Bitte bedenken Sie unbedingt, dass ein PKW sehr schnell zur tödlichen Falle für Ihren Liebling werden kann. Ihr Auto muss dazu noch nicht einmal in der prallen Sonne stehen! Bei einer Außentemperatur von 20°C ist bereits nach 60 Minuten eine lebensgefährliche Innentemperatur von 46°C erreicht, bei 30°C Außentemperatur dauert die Entwicklung einer lebensgefährlichen Situation, die bis zum Tode Ihres Schützlings führen kann, nur 30 Minuten, und in der prallen Sonne dauert es nur einige Minuten! Eine 2 cm geöffnete Fensterscheibe bringt nur wenig Kühlung. Bitte bedenken Sie, dass Ihr Hund vorwiegend Kühlung über Hecheln erreichen kann. Vergleichen Sie sich deshalb nie mit Ihrem Hund! Sollten Sie ein Haustier oder ein Kind in einer solchen misslichen Lage antreffen, zögern Sie nicht, sofort die Polizei zu rufen. Sollte dieses zu lange dauern, schlagen Sie im Zweifelsfall lieber die Scheibe ein. Das Tier oder – schlimmstenfalls – das Kind, wird es Ihnen danken!
 
Text: Dr. med. vet. Frank Langewische

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