{"id":80806,"date":"2025-01-13T11:20:47","date_gmt":"2025-01-13T10:20:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/?p=80806"},"modified":"2025-01-13T11:20:47","modified_gmt":"2025-01-13T10:20:47","slug":"die-krux-beim-vererben-oder-verschenken-von-vermoegenswerten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/2025\/01\/13\/die-krux-beim-vererben-oder-verschenken-von-vermoegenswerten\/","title":{"rendered":"Die Krux beim Vererben oder Verschenken von Verm\u00f6genswerten"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_80809\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 2570px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-80809 size-full\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Foto-Neugebauer-scaled.jpg\" alt=\"\" width=\"2560\" height=\"1859\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Prof. Dr. Claudia Neugebauer arbeitet am Lehrstuhl f\u00fcr Finanzwissenschaft und Steuerlehre in der Fakult\u00e4t f\u00fcr \u00a0Wirtschaftswissenschaft &#8211; \u00a9 Sebastian Jarych<\/span><\/div>\n<p>Das Wichtigste zuerst: Die Erbschaftsteuer entsteht mit dem Eintritt des Erbfalls, also dem Tod des Erblassers. Die Schenkungsteuer entsteht mit dem Zeitpunkt der Ausf\u00fchrung der Schenkung. \u00d6konomisch betrachtet ist es irrelevant, ob jemand sein Verm\u00f6gen zu Lebzeiten verschenkt oder erst nach dem Tod vererbt. Steuerrechtlich werden Erbe und Schenkung gleichgestellt.<\/p>\n<p>F\u00fcr Erben bzw. Beschenkte besteht die Pflicht, die Erbschaft\/Schenkung dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis des Todes des Erblassers bzw. der erfolgten Schenkung zu melden. Da diverse Freibetr\u00e4ge gelten, pr\u00fcft das Finanzamt den Vorgang zun\u00e4chst intern. Liegt das Erbe bzw. die Schenkung unter dem Freibetrag, meldet es sich nicht mehr.<\/p>\n<p>Ansonsten werden die Erben bzw. Beschenkten zur Abgabe einer Steuererkl\u00e4rung aufgefordert. \u201eDie Geschichte der Erbschaftsteuer ist lang und sie soll bereits im sumerischen Reich erhoben worden sein. Eine der heutigen Erbschaftsteuer vergleichbare Steuer wurde 1873 zun\u00e4chst in Preu\u00dfen eingef\u00fchrt, gefolgt von Hamburg (1894) und Baden (1899). Mit der Einf\u00fchrung des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahr 1900 wurde das Erbrecht vereinheitlicht.<\/p>\n<div id=\"attachment_44822\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 440px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-44822\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2022\/01\/Logo-Transfergeschichten.jpg\" alt=\"\" width=\"430\" height=\"138\" \/><span class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Bergische Universit\u00e4t<\/span><\/div>\n<p>1906 wurde ein Reichserbschaftsteuergesetz erlassen\u201c, erkl\u00e4rt Claudia Neugebauer, Professorin f\u00fcr Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Schumpeter School of Business and Economics der Bergischen Universit\u00e4t. \u201eZun\u00e4chst waren Ehegatten und Kinder von der Besteuerung ausgenommen. Mit den \u201eErzbergerschen\u201c Steuerreformen der Jahre 1919 und 1922 wurden auch sie der Steuerpflicht unterworfen. Durch die Gew\u00e4hrung von Freibetr\u00e4gen wird die Steuerlast innerhalb der Familie gemindert.<\/p>\n<p>Heute geh\u00f6rt die Erbschaft-\/Schenkungsteuer fest zum Steuersystem. Dass wir eine Steuer wie die Erbschaft- und Schenkungssteuer ben\u00f6tigen, wird aktuell nur von wenigen in Frage gestellt\u201c, erkl\u00e4rt Claudia Neugebauer. \u201eSie wird ben\u00f6tigt, damit auch Verm\u00f6gende zur Finanzierung des \u00f6ffentlichen Haushalts beitragen.\u201c<\/p>\n<h4><strong>Der Staat erhebt Anspruch auf das Geld seiner B\u00fcrger<\/strong><\/h4>\n<p>Viele Erben fragen sich, warum der Staat einen Anspruch auf Verm\u00f6genswerte seiner B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erhebt. Claudia Neugebauer hat da eine klare Antwort und sagt: \u201eDie Frage beruht auf einem Missverst\u00e4ndnis. Es sind die Ersparnisse des Erblassers oder Schenkenden, die weitergegeben werden. Die Erbschaft-\/Schenkungsteuer wird jedoch von demjenigen erhoben, der das Verm\u00f6gen erh\u00e4lt und dieser hat es nicht selbst angespart. Daher wird die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer und nicht als Nachlasssteuer bezeichnet.\u201c<\/p>\n<p>Sicherlich gebe es Situationen, in denen auch die Erbenden\/Beschenkten den Erblasser\/Schenkenden beim Aufbau des Verm\u00f6gens durch unentgeltliche Hilfe unterst\u00fctzt haben, sodass sie das Gef\u00fchl haben, einen Teil des Verm\u00f6gens mit aufgebaut zu haben. \u201eMeist sind es ja auch die Eltern, denen man geholfen hat, wenn es z.B. um die Renovierung oder Verwaltung einer Immobilie ging. Und so empfinden die Beschenkten die Erbschaftsteuer oft als ungerecht. Zivilrechtlich betrachtet hat aber derjenige das Verm\u00f6gen aufgebaut, der es verschenkt.\u201c<\/p>\n<div id=\"attachment_80810\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 2026px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-80810 size-full\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Erbschaft.jpg\" alt=\"\" width=\"2016\" height=\"1512\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Eine Erbschaft kann ein gro\u00dfer Geldsegen sein &#8211; \u00a9 Foto: UniService Transfer<\/span><\/div>\n<p>Der Erbende bzw. Beschenkte wird durch die \u00dcbertragung des Verm\u00f6gens reicher und erh\u00e4lt etwas, was er vorher nie versteuert hat. \u201eVon der Wahrnehmung her wird h\u00e4ufig anders argumentiert, denn die Eltern haben etwas von dem aufgebaut, was ihnen nach Abzug der Einkommensteuer verblieben ist. Und von diesem Ersparten will der Staat jetzt noch einmal Steuern haben\u201c, erkl\u00e4rt die Fachfrau. \u201eDie Einkommensteuer ist aber eine Ertragsteuer, w\u00e4hrend die Erbschaftsteuer auf das erhaltene Verm\u00f6gen gezahlt wird. Besonders problematisch wird es, wenn der Erblasser bzw. Schenkende bereits Verm\u00f6gensteuer gezahlt hat, denn dann ist dieses Empfinden noch st\u00e4rker ausgepr\u00e4gt. Das Steuergesetz geht aber von zwei unterschiedlichen Steuerpflichten aus.\u201c<\/p>\n<p><strong>J\u00e4hrlich werden zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt<\/strong><\/p>\n<p>2023 nahm der Staat knapp 916 Mrd. Euro an Steuern ein, wovon rd. 9,3 Mrd. Euro auf die Erbschaftsteuer entfielen. Deutschlandweit veranlagten die Finanzverwaltungen Verm\u00f6gens\u00fcbertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in H\u00f6he von etwa 121,5 Mrd. \u20ac. Zwar scheinen 9,3 Mrd. Euro erst einmal eine hohe Summe zu sein, doch Neugebauer schr\u00e4nkt sofort ein und erkl\u00e4rt: \u201eMan muss da differenzieren, denn das Geld bekommt nicht der Bund. Die Erbschaftsteuer flie\u00dft vollst\u00e4ndig an die L\u00e4nder, d.h., diese 9,3 Mrd. Euro teilen sich auf 16 Bundesl\u00e4nder auf.\u201c<\/p>\n<p>Zwischen den Bundesl\u00e4ndern gibt es deutliche Unterschiede: Reichere L\u00e4nder wie Hamburg, Bayern und Baden-W\u00fcrttemberg profitieren st\u00e4rker, w\u00e4hrend \u00e4rmere L\u00e4nder wie Sachsen-Anhalt, Th\u00fcringen und Sachsen erheblich weniger erhalten. Auff\u00e4llig ist, dass im Jahr 2022 in den alten Bundesl\u00e4ndern pro Einwohner etwas neunmal so viel Verm\u00f6gen weitergeben wurde wie in den neuen Bundesl\u00e4ndern.<\/p>\n<p>Die Gr\u00fcnde hierf\u00fcr liegen in der Vergangenheit. Die Einwohner der ehemaligen DDR hatten kaum M\u00f6glichkeiten, Verm\u00f6gen aufzubauen. \u201eEin Gro\u00dfteil des vererbten Verm\u00f6gens besteht nach wie vor aus Immobilien\u201c, so Neugebauer, \u201eund die hatten viele Menschen in der ehemaligen DDR nicht. Erst die heutige Generation kann Verm\u00f6gen aufbauen, das aber erst in der n\u00e4chsten Generation vererbt wird.\u201c<\/p>\n<p>Die ungleiche Verteilung der Erbschaftsteuer hat Auswirkungen auf die Landeshaushalte. \u201eIm steuerlichen Bereich sagen wir manchmal etwas ketzerisch, dass wir f\u00fcr die Bildung sterben. Denn die Erbschaftsteuer ist eine Landessteuer, und das Land ist f\u00fcr die Finanzierung von Bildung zust\u00e4ndig. Es liegt daher im Interesse der L\u00e4nder, hohe Steueraufkommen zu erzielen, um Universit\u00e4ten und Schulen finanzieren zu k\u00f6nnen.\u201c<\/p>\n<h4><strong>Steuerfreibetr\u00e4ge bei Erbschaften und Schenkungen<\/strong><\/h4>\n<p>Verm\u00f6gen wird vielfach im \u201eGenerationenverbund\u201c weitergegeben, d.h. von den Eltern an die Kinder oder zwischen Eheleuten. Um die Steuerbelastung hier abzumildern, sieht das Erbschaft- und Schenkungs-Steuergesetz zum einen Freibetr\u00e4ge und zum anderen einen niedrigeren Steuersatz vor. Claudia Neugebauer: \u201eDer Freibetrag bel\u00e4uft sich bei Ehegatten z.B. auf 500.000 Euro, bei Kindern auf 400.000 Euro. Daneben kann in bestimmten F\u00e4llen ein Versorgungsfreibetrag in Anspruch genommen werden.\u201c<\/p>\n<p>Im Vorfeld der \u00dcbertragung sollte gepr\u00fcft werden, ob die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse korrekt dargestellt sind. Erbt z.B. ein Ehepartner eine Wohnung oder ein Haus und werden sp\u00e4ter umfangreiche Renovierungen oder An- bzw. Umbauten vorgenommen, so verlangt die kreditgebende Bank h\u00e4ufig, dass beide Partner den Darlehensvertrag unterschreiben. \u201eIn dieser Situation gehen nur wenige Ehepartner vorher zum Notar, um dem mithaftenden Partner einen Anteil an der Immobilie zu \u00fcbertragen. Stirbt dann der rechtliche Eigent\u00fcmer des Hauses, so erbt der Partner den Anteil, den er selbst mit aufgebaut hat.\u201c<\/p>\n<div id=\"attachment_80811\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 1290px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-80811 size-full\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/testament-1183175_1280.jpg\" alt=\"\" width=\"1280\" height=\"852\" \/><span class=\"wp-caption-text\">J\u00e4hrlich werden zwischen 300 und 400 Milliarden Euro vererbt &#8211; \u00a9 kalhh \/ Pixabay<\/span><\/div>\n<p>Bei Kindern gelten die Freibetr\u00e4ge zudem pro Elternteil. Verf\u00fcgen beide Elternteile \u00fcber Verm\u00f6gen, kann ein Betrag von bis zu 800.00 \u20ac steuerfrei auf die Kinder \u00fcbertragen werden. Der Freibetrag kann nach Ablauf von zehn Jahren erneut geltend gemacht werden. Dies kann dazu f\u00fchren, dass Verm\u00f6gen nicht in einem Vorgang, sondern verteilt \u00fcber mehrere Jahrzehnte verschenkt wird.<\/p>\n<p>Inwieweit Eltern bereits zu Lebzeiten selbst genutzte Immobilien an die n\u00e4chste Generation weitergeben wollen, muss gut \u00fcberlegt sein. Da bei der \u00dcbertagung von Immobilien ein notariell beglaubigter Schenkungsvertrag ben\u00f6tigt wird, kann hier sowohl ein Wohnrecht f\u00fcr die Eltern als auch ein R\u00fcck\u00fcbertragungsrecht vereinbart werden.<\/p>\n<h4><strong>Betrieblich gebundenes Verm\u00f6gen wird geringer besteuert<\/strong><\/h4>\n<p>\u201eBei Familienunternehmen sind die Verm\u00f6genswerte oft im Unternehmen gebunden. Wird hier Erbschaftsteuer f\u00e4llig, muss ggf. ein Teil des betrieblichen Verm\u00f6gens verkauft werden, um die Steuerschuld zu tilgen\u201c, sagt Claudia\u00a0 Neugebauer. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann dies f\u00fcr das Unternehmen problematisch sein. \u201eIn der jetzigen Situation sehen wir das z. B. bei Zulieferern in der Automobilindustrie, die schw\u00e4chelt. Viele dieser Betriebe sind familiengef\u00fchrt. Wenn in so einer Situation des wirtschaftlichen Umbruchs vererbt wird, kann das ein Problem f\u00fcr das Unternehmen darstellen. Denn Verm\u00f6gen ist nicht gleichzusetzen mit Liquidit\u00e4t.\u201c<\/p>\n<p>\u201eAus Bayern kennen wir den Fall von Thurn und Taxis. Nach dem Tod Johannes von Thurn und Taxis im Jahr 1990 mussten rd. 50 Mio. DM an Steuern gezahlt werden. Das Verm\u00f6gen besteht zum gro\u00dfen Teil aus W\u00e4ldern, Schl\u00f6ssern sowie wertvollen Schmuckst\u00fccken und Antiquit\u00e4ten. Knapp die H\u00e4lfte der Steuerschuld wurde durch den Verkauf von Schmuck und Einrichtungsgegenst\u00e4nden bezahlt. Der Rest wurde durch die \u00dcbertragung von M\u00f6beln, B\u00fcchern und Kunstgegenst\u00e4nde an das Land Bayern beglichen.\u201c Inzwischen gelten f\u00fcr Kunstgegenst\u00e4nde etc. besondere Befreiungsvorschriften.<\/p>\n<p>Wir haben aber auch Familienunternehmen, bei denen es durchaus so geregelt ist, dass die Erben \u00fcber das geerbte Verm\u00f6gen nicht frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Denn an erster Stelle steht immer das Unternehmen. So hat man im Erbfall ein gro\u00dfes Verm\u00f6gen, aber nicht die M\u00f6glichkeit, es zu ver\u00e4u\u00dfern. Daf\u00fcr habe der Gesetzgeber Steuerbefreiungen vorgesehen, die an diverse Bedingungen gekn\u00fcpft sind. Im Endeffekt kann es dazu f\u00fchren, dass gilt: \u201eJe mehr Verm\u00f6gen ich habe, desto geringer f\u00e4llt die Erbschaftsteuer aus.\u201c<\/p>\n<p>Es h\u00e4ngt also stark davon ab, wie das Verm\u00f6gen gebunden ist. Dies f\u00fchrt dazu, dass diejenigen mit einem mittleren Verm\u00f6gen oft eher zur Steuer herangezogen werden, als jene mit einem gro\u00dfen Verm\u00f6gen. In einigen F\u00e4llen kann die anfallende Steuer gestundet werden. Greifen diese Regelungen nicht, bleibt oft nur der Verkauf oder die Belastung eines Teils des \u00fcbertragenen Verm\u00f6gens, um die Steuerschuld zu begleichen.<\/p>\n<h4><strong>Wer erbt die Schulden?<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<p>Bei H\u00e4usern spiele auch immer die Lage eine Rolle und wenn der Erblasser 40 Jahre ohne gro\u00dfe Renovierungsma\u00dfnahmen das Geb\u00e4ude bewohnt habe, m\u00fcsse erst einmal wieder investiert werden. Bei einem weit entfernten Verwandtschaftsgrad mit niedrigem Freibetrag und der Ungewissheit, wer sonst noch erbberechtigt sein k\u00f6nnte, lohne es sich nicht unbedingt, ein Erbe anzutreten. Erben bedeutet zudem nicht immer, ein schuldenfreies Verm\u00f6gen zu kommen.<\/p>\n<p>Dazu Claudia Neugebauer: \u201eStellt sich hieraus, dass die Immobilie verschuldet ist, kann man das Erbe ausschlagen und die Erbschaft geht mitsamt den Schulden an die n\u00e4chste Person in der Erbfolge. Tritt niemand die Nachfolge an, erbt am Ende der Staat.\u201c Ein Erbberechtigter hat grunds\u00e4tzlich sechs Wochen ab Kenntnis des Erbes Zeit, um zu entscheiden, ob er das Erbe antritt oder nicht. Nimmt jemand das Erbe an, so tritt er rechtlich in die \u201eFu\u00dfstapfen\u201c des Erblassers. F\u00fcr die Schulden des Erblassers haftet der Erbe auch mit seinem eigenen Verm\u00f6gen. Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine Nachlassinsolvenz zu beantragen. Damit wird die Haftung auf den Nachlass beschr\u00e4nkt und das eigene Verm\u00f6gen haftet nicht mehr.<\/p>\n<h4><strong>Erbschaftsteuerfreies Ausland<\/strong><\/h4>\n<p>Man mag es kaum glauben, aber es gibt in Europa tats\u00e4chlich L\u00e4nder, die noch nie, oder nicht mehr, eine Erbschaftsteuer erheben. Darunter befinden sich u.a. Malta, Rum\u00e4nien, Schweden, Zypern und seit 2008 auch \u00d6sterreich. \u201eDie hatten das gleiche Problem wie wir mit der Verm\u00f6gensteuer. Nach einer erfolgreichen Klage gegen die Bemessungsgrundlage von Grundst\u00fccken wurde die Erbschaftsteuer dort komplett aufgehoben\u201c, sagt Claudia Neugebauer.<\/p>\n<p>Generell sei es aber schwierig, die Steuerbedingungen der L\u00e4nder zu vergleichen, da die Sozialsysteme unterschiedlich aufgebaut seien und auch andere Verg\u00fcnstigungen gew\u00e4hrt w\u00fcrden. \u201eIn den Niederlanden werden Erbschaften durchaus hoch besteuert. Die Versorgung in den Pflegeheimen ist dort so organisiert, dass eine einkommensabh\u00e4ngige Selbstbeteiligung zu zahlen ist, aber nicht auf Ersparnisse, Verm\u00f6gen oder unterhaltsf\u00e4hige Angeh\u00f6rige zur\u00fcckgegriffen wird. \u201c<\/p>\n<h4><strong>Steuerberater informieren<\/strong><\/h4>\n<p>\u201eDie Diskussion \u00fcber die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird meistens sehr emotional gef\u00fchrt\u201c, sagt Claudia Neugebauer. Die bei einem Verm\u00f6gens\u00fcbergang f\u00e4llige Steuer l\u00e4sst sich legal optimieren. Voraussetzung ist aber, dass Verm\u00f6gen \u00fcbertragen wird, d.h., der Schenkende muss dazu bereit sein, auf sein Eigentum zu verzichten. Steuerberater k\u00f6nnten eine erste Anlaufstelle sein, um sich umfassend zu informieren.<\/p>\n<p>\u201eDie Bewertung von Unternehmensverm\u00f6gen ist besonders herausfordernd. Die Art und Weise, wie die Erbschaft- und Schenkungsteuer erhoben wird, wird aktuell durchaus kritisch gesehen. Bedingt durch die Lohnsummenfrist von f\u00fcnf bzw. sieben Jahren ist sie gerade f\u00fcr Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine schwer zu kalkulierende Steuerart. In der Wissenschaft w\u00fcrden wir eigentlich eine Erbschaft- und Schenkungsteuer mit einer breiteren Bemessungsgrundlage kombiniert mit einem niedrigeren Steuersatz pr\u00e4ferieren\u201c, w\u00fcnscht sich Claudia Neugebauer abschlie\u00dfend, \u201eso dass man damit besser kalkulieren und umgehen kann. Damit w\u00e4re sie berechenbarer und w\u00fcrde nicht ausgerechnet in wirtschaftlich schwierigen Situationen eine zus\u00e4tzliche Steuerlast ausl\u00f6sen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Uwe Blass<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_80812\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 210px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-80812 size-full\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2025\/01\/Foto-Neugebauer-Kopie.jpg\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"241\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Prof. Dr. Claudia Neugebauer &#8211; \u00a9 Sebastian Jarych<\/span><\/div>\n<h4>\u00dcber Prof. Dr. Claudia Neugebauer<\/h4>\n<p>Prof. Dr. Claudia Neugebauer arbeitet am Lehrstuhl f\u00fcr Finanzwissenschaft und Steuerlehre in der Fakult\u00e4t f\u00fcr \u00a0Wirtschaftswissenschaft \u2013 Schumpeter School of Business and Economics an der Bergischen Universit\u00e4t.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die in Deutschland erhobene Erbschaftssteuer wird h\u00e4ufig als ungerecht empfunden. \u00dcber die Hintergr\u00fcnde hat Autor Uwe Blass im Rahmen der beliebten Uni-Reihe &#8222;Transfergeschichten&#8220; mit Claudia Neugebauer, Professorin f\u00fcr Betriebswirtschaftliche Steuerlehre am Lehrstuhl f\u00fcr Finanzwissenschaft und Steuerlehre an der Bergischen Universit\u00e4t, unterhalten.\u00a0\u00a0<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[27],"tags":[],"class_list":["post-80806","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wissen"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-05-13 11:17:06","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80806","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=80806"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80806\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":80814,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/80806\/revisions\/80814"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=80806"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=80806"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=80806"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}