{"id":78452,"date":"2024-10-02T13:06:40","date_gmt":"2024-10-02T11:06:40","guid":{"rendered":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/?p=78452"},"modified":"2024-10-02T13:06:40","modified_gmt":"2024-10-02T11:06:40","slug":"das-kind-als-eigenstaendiges-mitglied-der-gesellschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/2024\/10\/02\/das-kind-als-eigenstaendiges-mitglied-der-gesellschaft\/","title":{"rendered":"Das Kind als eigenst\u00e4ndiges Mitglied der Gesellschaft \u00a0"},"content":{"rendered":"<div id=\"attachment_39961\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 1510px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-39961\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2021\/08\/Spenden-01.jpg\" alt=\"\" width=\"1500\" height=\"1000\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Der Musiker Peter Maffay setzt sich seit vielen Jahren f\u00fcr Kinder und deren Rechte ein. Er verbringt viel Zeit mit den Kindern, die auf seinem Gut Dietlhofen in Weilheim (Bayern) kostenlos Ferien machen &#8211; \u00a9 Peter Maffay Stiftung<\/span><\/div>\n<p>Grund genug f\u00fcr Autor Uwe Blass, sich \u00fcber dieses Thema im Rahmen der beliebten Uni-Reihe &#8222;Jahr100Wissen&#8220; mit dem Sozialp\u00e4dagogen Prof. Dr. Fabian Kessl \u00fcber die Genfer Erkl\u00e4rung, die erstmals Kinderrechte anerkannte, zu unterhalten.<\/p>\n<p><strong>Was wurde den Kindern denn damals zugestanden?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Die Genfer Erkl\u00e4rung wird immer wieder als der Beginn der Geschichte von Kinderrechten genannt. Festgelegt wurde 1924 vor allem der Schutz von Kindern, insofern, dass Kindern eine bestimmte Ausstattung ihres Lebens gew\u00e4hrleistet werden sollte. Konkret hie\u00df es damals: Kindern soll \u00b4in materieller und geistiger Hinsicht` eine \u201anat\u00fcrliche Entwicklung\u2018 erm\u00f6glicht werden. Aber auch Notlagen seien zu verhindern, so der Hunger, dem Kinder ausgesetzt sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Damit wurde in der Genfer Erkl\u00e4rung anerkannt, dass &#8218;Kind sein&#8216; etwas bedeutet, was nicht bedingungslos ist. Die Gesellschaft muss vielmehr Kindheit erm\u00f6glichen. Darin kamen die beteiligten Staaten im V\u00f6lkerbund 1924 \u00fcberein. So wichtig die Genfer Erkl\u00e4rung, die sich nun zum 100. Mal j\u00e4hrt, f\u00fcr die Geschichte der Kinderrechte war, sie war auch nicht ohne eine Vorgeschichte. Schon Anfang des 20. Jahrhunderts wurden erste internationale Abkommen geschlossen, z. B. zur Bek\u00e4mpfung des M\u00e4dchenhandels oder zur Vormundschaft.&#8220;<\/p>\n<div id=\"attachment_53830\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 440px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-53830\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/Logo-Jahr100Wissen.jpg\" alt=\"\" width=\"430\" height=\"138\" \/><span class=\"wp-caption-text\">\u00a9 Bergische Universit\u00e4t<\/span><\/div>\n<p><strong>Die Genfer Erkl\u00e4rung zu den Rechten der Kinder beinhaltete aber ein entschiedenes Manko. Sie besa\u00df keinerlei rechtliche Grundlage. Warum nicht?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Das hat zum einen v\u00f6lkerrechtliche Gr\u00fcnde, denn die Genfer Erkl\u00e4rung ist, wie der Name schon sagt, eine Erkl\u00e4rung und kein menschenrechtlicher Vertrag. Den haben wir in Bezug auf die Kinderrechte erst seit 1989, als die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN Kinderrechtskonvention verabschiedet. Eine Erkl\u00e4rung, wie die von 1924, muss aber nicht ratifiziert und umgesetzt werden, insofern hat sie eher moralische Kraft. Diese und die Symbolik einer internationalen Erkl\u00e4rung darf man aber auch nicht untersch\u00e4tzen.<\/p>\n<p>Im Nachhinein kann man feststellen, 1924 wurde tats\u00e4chlich ein Meilenstein gesetzt, der dann, wenn auch erst fast ein Jahrhundert sp\u00e4ter, dazu f\u00fchrte, dass Kinderrechte tats\u00e4chlich international fixiert wurden. Dazu hat es die Genfer Erkl\u00e4rung gebraucht. Man kann zwar sagen, diese blieb rechtlich noch schwach, aber immerhin haben damals 50 Staaten diese Erkl\u00e4rung bereits unterzeichnet, und damit die Relevanz des Themas Kinderrechte betont. Das war schon historisch.&#8220;<\/p>\n<div id=\"attachment_78462\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 661px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-78462\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Foto-Kessl-Presse-1.jpg\" alt=\"\" width=\"651\" height=\"437\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Sozialp\u00e4dagoge Prof. Fabian Kessl von der Bergischen Universit\u00e4t &#8211; \u00a9 UniService Transfer<\/span><\/div>\n<p><strong>1945 wurde die UNO gegr\u00fcndet. Mit ihr erlosch die Genfer Erkl\u00e4rung und erst 1959 verabschiedete die UN-Ge\u00adne\u00adral\u00adver\u00adsamm\u00adlung wieder eine Erkl\u00e4rung der Rechte des Kindes, die jedoch wieder ohne recht\u00adliche Bindung blieb. Wie kann man das erkl\u00e4ren?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Nach der Erfahrung des deutschen und europ\u00e4ischen Faschismus waren v\u00f6lkerrechtlich erst einmal andere Themen\u00a0auf der Agenda. Zugleich muss man daran erinnern, dass Kinderrechte nicht nur auf der internationalen Ebene betrachtet werden k\u00f6nnen. Zwar haben wir im deutschen Fall bis heute explizite Kinderrechte nicht im Grundgesetz verankert, doch zugleich gibt es ebenfalls seit 1924 rechtliche Verpflichtungen zum Schutz des Kindeswohls und zur Erm\u00f6glichung von Bildung und Erziehung auf nationalstaatlicher Ebene. Diese Parallelit\u00e4t sollte nicht aus dem Blick geraten.<\/p>\n<p>1924 wurde schlie\u00dflich nicht nur international die Gender Erkl\u00e4rung verabschiedet, sondern in der Weimarer Republik auch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz in Kraft gesetzt. Damit wurde nicht nur der Schutz des Kindeswohls rechtlich verpflichtend, sondern auch erstmals die Infrastruktur einer \u00f6ffentlichen Jugendhilfe aufgebaut: Auf kommunaler Ebene waren nun Jugend\u00e4mter einzurichten, die staatlicherseits das Aufwachsen von Kindern unterst\u00fctzen und kontrollieren sollten. Wir haben es also historisch mit parallelen internationalen und nationalstaatlichen Prozessen zu tun.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Rechte der Kinder ausgebaut; 1956 die Geltendmachung von Unterhaltsanspr\u00fcchen im Ausland und 1961 das Haagener \u00dcbereinkommen, welches die Zust\u00e4ndigkeit der Beh\u00f6rden und das anzuwendende Gesetz des Schutzes von Minderj\u00e4hrigen regelte. Warum dauerte das so lange?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Internationale Abstimmungen sind langwierig und aufw\u00e4ndig. Dazu kommt, es braucht auch immer ein Momentum, damit es zu einer Vereinbarung kommen kann. Zu Zeiten der Weimarer Republik, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, bestand ein solches Momentum. Und gewisserma\u00dfen gilt hier auf internationaler und nationalstaatlicher Ebene dasselbe: Die Durchsetzung von Gesetzen braucht immer eine historische Vorbereitung und Gesetze sind \u00dcbereink\u00fcnfte, die nur auf Basis gesellschaftlicher Vereinbarungen m\u00f6glich sind.<\/p>\n<div id=\"attachment_75818\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 659px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-75818 \" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/06\/Kinder-Schule-Pixabay.jpg\" alt=\"\" width=\"649\" height=\"581\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Kinder auf dem Weg zur Schule &#8211; \u00a9 Pixabay<\/span><\/div>\n<p>Historisch zeigt sich dabei allerdings ein Spannungsfeld: Bereits im 18. Jahrhundert finden sich Vertreter, die das Kind als eigenst\u00e4ndiges Gesellschaftsmitglied ansehen und das betonen. Andere vertraten dagegen ein Bild des Kindes als kleinem Erwachsenen oder als unvollst\u00e4ndigem Menschen \u2013 und damit verbunden ein bestimmtes traditionelles Familienbild, mit dem ausschlie\u00dflich das Recht der Eltern betont wird. Dieses Ringen zwischen unterschiedlichen Kindheitskonzepten finden wir auch in der j\u00fcngeren Geschichte wieder. Gleichzeitig setzte sich nach 1945 und in den 50er und 60er Jahren gesellschaftlich eher ein neuer Konservativismus durch, angesichts dessen es ein emanzipatorisches Bild von Kindern schwer hatte. Erst 1968 brachte auch in diesem Kontext einen kulturellen Umbruch, mit dem dann ein Bild vom Kind in einer gleichberechtigten Position einflussreicher werden konnte.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Erst 1983 war die k\u00f6rperliche Z\u00fcchtigung in Deutschland fl\u00e4chendeckend verboten, in der DDR bereits seit 1949. Warum hat sich da Jahrzehnte keiner rangewagt? <\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Die zu bestimmten Zeiten vorherrschenden erzieherischen Vorstellungen sind f\u00fcr gesellschaftliche Auseinandersetzungen um Kinderrechte entscheidend \u2013 so auch f\u00fcr diejenigen, die im Parlament, in Parteien, in Fachverb\u00e4nden politische Meinungen und Positionen vertreten. In den 1950er und 60er Jahren herrschte immer noch eine Vorstellung vor, dass Z\u00fcchtigung ein notwendiges und legitimes Sanktionsmittel sei. Eltern hatten das Recht, ihre Kinder zu z\u00fcchtigen. Das zeigt sich auch darin, dass man dieses Recht auf Z\u00fcchtigung sogar \u00fcbertragen konnte.<\/p>\n<p>Wenn Kinder zum Beispiel in einem Kinderheim lebten oder in \u00e4hnlichen Konstellationen, konnte das elterliche Recht auf Z\u00fcchtigung auf dortige Erzieher und P\u00e4dagogen \u00fcbertragen werden. Darin spiegelt sich die gesellschaftliche \u00dcbereinkunft, dass k\u00f6rperliche Sanktionen von Kindern ein ad\u00e4quates Mittel seien. Diese \u00dcbereinkunft musste erst einmal \u00fcberwunden werden und dazu braucht es oft mindestens eine Generation.<\/p>\n<p>Dazu kommt: Der Schutz des Kindes ist zwar ein alter Gedanke und dieser war historisch auch der Treiber f\u00fcr die Diskussion um Kinderrechte und parallel f\u00fcr die nationalstaatliche Jugendhilfepolitik. Aber lange Zeit war der Gedanke, dass der Schutz der Kinder nicht nur au\u00dferhalb der Familie n\u00f6tig ist, sondern auch innerhalb, nicht zugelassen.&#8220;<\/p>\n<div id=\"attachment_78461\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 661px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"wp-image-78461\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/street-sign-6076834_1280.jpg\" alt=\"\" width=\"651\" height=\"434\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Hinweise auf die Kinderrechte findet man inzwischen an viele Stellen &#8211; \u00a9 Pixabay<\/span><\/div>\n<p><strong>1989 verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen, 30 Jahre nach Inkrafttreten der ersten Erkl\u00e4rung zu den Rechten der Kinder, die Kinderrechtskonvention. Sie ist das wichtigste internationale Menschenrechtsinstrumentarium f\u00fcr Kinder. Woran kann man das erkennen?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Das kann man vor allem daran erkennen, dass jetzt Rechte f\u00fcr Kinder umfassend in der UN Kinderrechtskonvention festgehalten werden. Weiterhin spielt der Schutz des Kindes eine zentrale Rolle, allerdings jetzt auch in einer differenzierten Art und Weise, als Schutz vor Diskriminierung, als Schutz vor Gewalt \u2013 und eben auch als Schutz vor Gewalt im privaten Kontext. Das ist aber nur ein Themenkomplex der UN KRK. Ein entscheidender weiterer Komplex ist der, dass die UN KRK festlegt, dass f\u00f6rderliche Bedingungen f\u00fcr das Aufwachsen von Kindern bereitzustellen sind.<\/p>\n<p>So soll z. B. der Zugang zu einer Infrastruktur erm\u00f6glicht werden, \u00fcbrigens auch zu Medien, der Zugang zu Bildungseinrichtungen gew\u00e4hrleistet werden und auch diskriminierungsfrei sein. Nicht zuletzt findet sich ein Themenkomplex, mit dem Freiheitsrechte, also das Recht auf Meinung, Versammlung und Religionsfreiheit, nun auch Kindern, zugestanden werden. In der Gesamtheit all dieser Rechte, wie sie hier als Kinderrechte \u00fcbersetzt und konkretisiert werden, liegt die Kraft und Innovation der Kinderrechtskonvention von 1989.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Die Kinderrechtskonvention hat mittlerweile drei Zusatzprotokolle. Eines davon betrifft den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie (Optional Protocol on the Sale of Children, Child Prostitution, and Child Pornography), verbietet diese ausdr\u00fccklich und fordert die Staaten auf, diese Form der Ausbeutung als Verbrechen zu verfolgen und unter Strafe zu stellen. Dieses Zusatzprotokoll trat im Januar 2002 mit 32 Vertragsstaaten in Kraft; 176 Staaten haben es bereits ratifiziert. Da fehlen aber immer noch 17 Staaten. Das ist doch kaum auszuhalten, oder?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Wenn man so fragt, ist das eine moralische Frage. Wenn man nun aber zus\u00e4tzlich versucht, wissenschaftlich und analytisch auf den Sachverhalt zu schauen, dann muss man erst einmal relativ schlicht feststellen, dass die Kinderrechtskonvention, aber auch die Zusatzprotokolle, zu den meist ratifiziertesten UN-Menschenrechtsvertr\u00e4gen \u00fcberhaupt geh\u00f6ren. Wir haben es hier mit Menschenrechtsvertr\u00e4gen zu tun, die von so vielen Staaten ratifiziert wurden, wie sonst fast keine anderen.<\/p>\n<div id=\"attachment_78466\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 660px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-78466\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/IMG_4629_a-scaled-1.jpg\" alt=\"\" width=\"650\" height=\"433\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Kinder, die spielerisch \u00fcber den Sport ihr Selbstvertrauen st\u00e4rken\u00a0 &#8211; \u00a9 Dirk Sengotta<\/span><\/div>\n<p>Au\u00dferdem ist es hilfreich, zu schauen, wer ratifiziert hat. Da finden wir weltpolitische Player wie die die Vereinigten Staaten, China, Indien, Brasilien, Russland und alle europ\u00e4ischen Staaten nebeneinander. Fehlen tun dagegen bestimmte Staaten wie Nordkorea. Sicher w\u00e4re es w\u00fcnschenswert, dass die Konvention wirklich umfassend global ratifiziert wird, aber ich w\u00fcrde zuerst einmal hervorheben, dass sie bereits relativ weitreichend ratifiziert ist und auch schon eine Kraft entwickelt hat, an der man gewisserma\u00dfen nur noch schwer vorbei kann.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Sie selber geh\u00f6rten einer Enquete-Kommission in Hamburg an, die 2019 Empfehlungen erarbeitet hat, um den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Hamburg zu st\u00e4rken. Was sind denn Ihrer Erfahrung nach die gr\u00f6\u00dften H\u00fcrden beim Schutz von Kindern und deren Rechten?<\/strong><\/p>\n<p>Fabian Kessl: &#8222;Eine der gr\u00f6\u00dften H\u00fcrden ist vermutlich noch immer, dass bei der Umsetzung \u2013auch jetzt bei der UN-Kinderrechtskonvention \u2013 im Konkreten, das Verh\u00e4ltnis zwischen Kindern, Eltern und Staat in den Blick ger\u00fcckt und gewisserma\u00dfen neu besprochen und reguliert werden muss. Das scheint mir der schwierigste Punkt. Z. B. muss man sich damit besch\u00e4ftigen, wie sich das Verh\u00e4ltnis zwischen den Elternrechten, den staatlichen Eingriffsrechten und Kontrollrechten dieser elterlichen Bildungs- und Erziehert\u00e4tigkeiten, und den Kinderrechten gestaltet. Wenn man hier Ver\u00e4nderungen will, hat das ganz konkrete Auswirkungen.<\/p>\n<p>F\u00fcr meinen Bereich, die Jugendhilfe, also den ganzen Bereich der Jugendarbeit, der Erziehungshilfe, der Schulsozialarbeit oder der Familienhilfe m\u00fcsste man sich dann fragen: W\u00e4ren die Gesetze nicht von den Kindern aus zu denken? Und was hie\u00dfe das? Wie organisiert man eine Infrastruktur, wenn man sie von den Kindern aus denkt? Wie d\u00fcrften dann staatliche Instanzen wann was regulieren? Werden die Positionen der Kinder vorrangig, oder bleiben es doch diejenigen der Eltern?<\/p>\n<div id=\"attachment_78459\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 535px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-78459\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Erde_mit_Kinderhaenden_gemeinfrei_5fa02da03f.jpg\" alt=\"\" width=\"525\" height=\"263\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Kinderrechte sind international wichtig &#8211; \u00a9 Foto: gemeinfrei<\/span><\/div>\n<p>Kinderrechte sind ja nach wie vor nicht im deutschen Grundgesetz verankert. Das hat viel damit zu tun, dass die gesamte Struktur, wie wir Gesellschaft denken, von der Familie aus \u00fcber den Staat bis zur Zivilgesellschaft, in Bewegung geraten w\u00fcrde, wenn wir Kinderrechte wirklich ernst nehmen w\u00fcrden. Und da ploppen unter anderem die vorherigen Erziehungsbilder immer wieder auf. Wenn ich also wirklich dem Gedanken nachgehen will, dass das Kind ein gleichberechtigter Partner sein kann, dann hat das f\u00fcr Familie, Schule oder Jugendarbeit durchaus radikale Konsequenzen.<\/p>\n<p>Und damit noch nicht genug: Es reicht ja nicht aus, von einem gleichberechtigten Kind auszugehen, sondern das Kind darf auch dabei auch nicht wie ein gleichberechtigter Erwachsener gedacht werden. Denn Kinder haben andere Schutzbed\u00fcrfnisse als Erwachsene, sie sind in anderer Form verletzlich als Erwachsene. All das ist unweigerlich mit zu denken, womit sich ein weiteres Spannungsfeld auftut.<\/p>\n<p>Wir haben damals auch in der Hamburgischen Enquetekommission diskutiert, was eine Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz bedeuten w\u00fcrde. Klar ist, das hat nur einen Sinn, wenn auch die Konsequenzen bedacht und angegangen werden und soweit sind wir gesellschaftlich wohl noch nicht. Darauf deutet zumindest hin, dass bereits zwei Koalitionsvertr\u00e4ge die Implementierung der Kinderrechte im Grundgesetz als Projekt ausgeflaggt haben, und dennoch hat es bis heute damit nicht geklappt. Dazu kommt, dass an der Diskussion und Entscheidung um die Verankerung der Kinderrechte, die Kinder selbst nur randst\u00e4ndig beteiligt sind. Bis heute f\u00fchren vor allem Erwachsenen die entsprechenden Diskussionen. Auch da m\u00fcsste man daher noch einmal hinschauen.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Uwe Blass<\/strong><\/p>\n<div id=\"attachment_78457\" class=\"wp-caption alignnone\" style=\"max-width: 260px;\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"size-full wp-image-78457\" src=\"\/wp-content\/uploads\/2024\/10\/Foto-Kessl-Presse-Kopie.jpg\" alt=\"\" width=\"250\" height=\"370\" \/><span class=\"wp-caption-text\">Sozialp\u00e4dagoge Prof. Fabian Kessl &#8211; \u00a9 UniService Transfer<\/span><\/div>\n<h4>\u00dcber Prof. Fabian Kessl<\/h4>\n<p>Fabian Kessl studierte Erziehungswissenschaft und politische Wissenschaften an der Universit\u00e4t Heidelberg und wurde 2004 an der Fakult\u00e4t f\u00fcr P\u00e4dagogik der Universit\u00e4t Bielefeld promoviert. Nach zehn Jahren auf einer Professur an der Universit\u00e4t Duisburg-Essen lehrt er seit 2018 als Professor f\u00fcr \u00bbSozialp\u00e4dagogik mit dem Schwerpunkt sozialpolitische Grundlagen\u00ab in der Fakult\u00e4t f\u00fcr Human- und Sozialwissenschaften an der Bergischen Universit\u00e4t<em>.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Jahre 1900 rief die schwedische Re\u00adform\u00adp\u00e4\u00adda\u00adgo\u00adgin Ellen Key das Jahrhundert des Kindes aus. Fortan setzten sich viele P\u00e4dagoginnen und P\u00e4dagogen f\u00fcr Kinderrechte ein. Am 26. September 1924 erkannte die Genfer Erkl\u00e4rung erstmals die Rechte der Kinder an.<\/p>\n","protected":false},"author":7,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[27],"tags":[],"class_list":["post-78452","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-wissen"],"publishpress_future_action":{"enabled":false,"date":"2026-05-24 12:12:38","action":"change-status","newStatus":"draft","terms":[],"taxonomy":"category","extraData":[]},"publishpress_future_workflow_manual_trigger":{"enabledWorkflows":[]},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/78452","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/7"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=78452"}],"version-history":[{"count":11,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/78452\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":78469,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/78452\/revisions\/78469"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=78452"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=78452"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.die-stadtzeitung.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=78452"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}