18. Juni 2023Redaktion
Akteneinsicht bei Strafverfahren – was aus rechtlicher Sicht gilt
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Was umfasst eine Akte?
Eine Akte umfasst sämtliche Unterlagen, die mit einem Strafverfahren in Zusammenhang stehen. Dabei handelt es sich in erster Linie um Schriftstücke. Ferner können weitere Inhalte vorhanden sein, darunter beispielsweise Computerdateien, Gutachten sowie Ton- und Videoaufnahmen.
Wer kann die Akte bei Strafverfahren einsehen?
Beschuldigte haben gemäß Artikel 6 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtskommission das Recht auf einen fairen Strafprozess. Daher können sie ihre Akte einsehen, um im Detail zu wissen, was ihnen vorgeworfen wird und worauf der Vorwurf basiert. Neben Beschuldigten haben auch Geschädigte sowie Rechtsanwälte das Recht auf Akteneinsicht. Die Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes und konkretes Interesse vorliegt.
Akteneinsicht durch Beschuldigte
Beschuldigte können theoretisch selbst ohne Rechtsanwalt die Akte und Beweisstücke einsehen. Allerdings ist das nur unter Aufsicht möglich. Zudem wird die Akte nicht an den Beschuldigten herausgegeben. Da sich die meisten Beschuldigten nicht näher mit dem Recht in Deutschland auskennen, ist es in den allermeisten Fällen besser, die Akteneinsicht durch einen auf die Strafverteidigung spezialisierten Anwalt beantragen zu lassen. Dieser kann eine fachliche Beurteilung abgeben und gemeinsam mit dem Beschuldigten eine Verteidigungsstrategie planen.
Akteneinsicht durch Geschädigte
Geschädigte und deren Vertreter haben gemäß § 406 e StPO ebenfalls das Recht auf Akteneinsicht. Dabei muss es nicht um ein schweres Verbrechen gehen. Selbst ein herkömmlicher Unfall reicht bereits aus. Hier ist das Recht auf Akteneinsicht wichtig, damit die Gegenseite den Prozessausgang beeinflussen kann. Der Ausgang des Verfahrens ist schließlich sowohl aus strafrechtlicher als auch zivilrechtlicher Sicht von Relevanz.
Akteneinsicht durch Rechtsanwälte
Auf die Strafverteidigung spezialisierte Anwälte haben bereits im frühen Stadium der Ermittlungen das Recht auf Akteneinsicht. Durch die Akteneinsicht bei Strafverfahren können sie Nebenklägereinwände, Sachstand, Tatvorwürfe und Zeugenaussagen beurteilen. Im Regelfall stehen ihnen drei Tage zur Verfügung, um Kopien von relevanten Schriftstücken anzufertigen. Dadurch können sie diese im Anschluss in aller Ruhe mit dem Mandanten besprechen.
Wie kann die Akteneinsicht Beschuldigten helfen?
Beschuldigte können bei allen Arten von Straftaten ihre Akte einsehen. Dabei spielt es keine Rolle, was für ein Verbrechen vorgeworfen wird. Die Anklage kann also auch mit einem politischen oder wirtschaftlichen Thema zusammenhängen. Es muss sich nicht zwangsweise um Straftaten wie Körperverletzung, Missbrauch oder Totschlag handeln. Durch die Akteneinsicht können Beschuldigte und Strafverteidiger gemeinsam eine Verteidigungsstrategie ausarbeiten. Um das Verfahren in die richtige Richtung zu lenken, sollte umgehend ein Rechtsanwalt zurate gezogen werden. Bereits die Vernehmung durch die Polizei stellt ein Risiko für den Beschuldigten dar. Daher sollten Beschuldigte keine Angaben ohne Anwalt machen. Die Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt sollte am besten umgehend nach Erhalt des Strafbefehls erfolgen. Die Frist für einen Einspruch liegt bei zwei Wochen ab Zustellung.
Wie viel kostet die Akteneinsicht?
Nur weil es sich bei der Akteneinsicht um ein elementares Recht handelt, heißt das nicht, dass sie frei von Gebühren ist. Wer Akteneinsicht beantragt, muss neben den Grundgebühren mit zusätzlichen Kosten rechnen. Darunter fallen unter anderem Auslagen für den Aktenversand, Kopierkosten und die Umsatzsteuer. Zudem macht es einen Unterschied, ob der Rechtsanwalt die Akte ohne Einschätzung zusendet oder eine erste Einschätzung abgibt. Sollte es finanziell möglich sein, ist letztere Option besser. Durch sie können Beschuldigte oder Kläger die Situation besser einschätzen. Damit Rechtsanwälte eine umfassende Akteneinsicht beantragen können, benötigen sie eine Vollmacht. Eine solche kann bei Bedarf online zugestellt werden.
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