2. Dezember 2022Redaktion
Autofahrer: Darf eigentlicher jeder mit einem Anhänger fahren?
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Voraussetzungen und Regelungen
Erfreulicherweise ist die Erlaubnis zum Bewegen eines Anhängers bereits in der Fahrerlaubnisklasse B enthalten. Jeder mit einem gültigen Führerschein darf daher in Deutschland mit seinem Pkw einen Anhänger ziehen. Allerdings ist die Gesamtmasse des Anhängers strikt begrenzt: Mehr als 750 kg darf der Anhänger auch im beladenen Zustand nicht wiegen. Eine Ausnahme gilt nur, wenn das Gespann aus Auto und Anhänger beladen weniger als 3,5 Tonnen wiegt: Dann dürfen auch etwas schwerere Anhänger gezogen werden. Wenn das eigene Fahrzeug keine Anhängerkupplung besitzt, kann diese recht einfach nachgerüstet werden. Gute Anhängerkupplungen zum Anbau sind bereits für etwa 400 Euro erhältlich. Achten sollte man dabei auf den für das eigene Fahrzeug passenden Typ. Zudem sollte die Anhängerkupplung eine EU-Zulassung haben, denn sonst müsste sie erst durch TÜV oder DEKRA abgenommen und eingetragen werden.
Eigene Führerscheinklasse für schwere Anhänger
Wer einen noch größeren Anhänger oder einen Wohnwagen für die Familienreise ziehen möchte, der wird oft die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in seinen Führerschein benötigen. Die dazu vorgeschriebene Schulung ist in den Fahrschulen möglich und kostet zwischen 300 und 500 Euro. Wer die 2,5 Theoriestunden und 3,5 Praxisstunden absolviert, kann künftig einen Anhänger schwerer als 750 kg bewegen. Das Gespann muss mit seinem Gesamtgewicht jedoch unter 4,25 Tonnen bleiben. Klar im Vorteil sind hier diejenigen, die ihren Führerschein vor dem 1.1.1999 erhalten haben: Die alte Führerscheinklasse 3 berechtigt weiterhin zum Ziehen eines Anhängers mit 3500 kg Gesamtgewicht. Für alle anderen ist dafür die neue Führerscheinklasse BE notwendig. Diese kostet zwischen 400 und 600 Euro und wird allein durch praktische Schulung und Prüfung erworben. Dafür kann man dann Anhänger mit einem Gewicht von 3500 kg bewegen, solange das Gespann 7,5 Tonnen nicht übersteigt.
Anhängelast und Zulassungspflicht
Nicht nur die eigene Fahrerlaubnis ist für das korrekte Ziehen von Anhängern von Bedeutung, sondern auch die sogenannte maximale Anhängelast des eigenen Pkw. Diese Angabe findet sich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und darf keinesfalls überschritten werden. Vor dem Kauf oder der Miete sollte daher unbedingt dieser Wert mit dem Gesamtgewicht des Anhängers verglichen werden. Zudem sind Anhänger in Deutschland zulassungspflichtig, das heißt, sie benötigen ein eigenes Kennzeichen und sind steuer- und versicherungspflichtig. Außerdem wird verhältnismäßig häufig kontrolliert, ob die Ladung auch korrekt gesichert ist. Wer daher das im Anhänger transportierte Gut nicht sorgfältig gegen Verrutschen, Verschieben oder Umfallen gesichert hat, muss unter Umständen mit einem hohen Bußgeld rechnen.
Fazit
Zur Freude der Autofahrer darf jeder mit einem Führerschein der Klasse B im Bedarfsfalle mit einem kleinen Anhänger fahren. Beachtet werden sollten dabei jedoch unbedingt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sowie die maximale Anhängelast des Pkw. Zudem sollte man möglichst eine Anhängerkupplung mit EU-Zulassung wählen und sich rechtzeitig um die Zulassung und Versicherung für den Anhänger kümmern.
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